(openPR) Im Rahmen der Delegation von ärztlichen Aufgaben auf das nichtärztliche Assistenzpersonal stellt sich immer wieder die Frage, wer den Patienten und ggf. den stationär betreuten Bewohner aufzuklären hat. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen das weite Spektrum der Behandlungspflege übertragen wird. Üblicherweise wird zwischen der Anordnungs- und Durchführungsverantwortung unterschieden.
Gilt dies aber auch für die Aufklärung?
Mit der neuen Reihe zur Interaktiven Fortbildung möchte das IQB jeweils monatlich praktische Fälle und Kurzthemen vorstellen, anhand derer das notwendige Wissen vertieft werden kann.
"Was sollten Pflegekräfte von der ärztlichen (pflegerischen?) Aufklärungspflicht wissen?" lautet das erste Thema der Fortbildungsreihe.
Aus der Reihe der Praktische Fall ist ein Sachverhalt zur Sturzproblematik in einer stationären Alteneinrichtung geschildert, der aus der Gerichtspraxis entlehnt ist!
Wir meinen, mit dieser Ergänzung die Attraktivität des Internetportals rund um die medizin- und pflegerechtlichen Fragen noch weiter erhöhen zu können.
mehr dazu finden Sie unter >>> http://www.iqb-info.de
unter dem Button Interaktive Fortbildung









