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Wohl des Bewohners im Fokus

15.11.201712:28 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Wohl des Bewohners im Fokus
Dipl. Verwaltungswirtin Sonja Mattmann (Mitte) mit Brigitte Sauter-Servaes (li) und Christine Beck.
Dipl. Verwaltungswirtin Sonja Mattmann (Mitte) mit Brigitte Sauter-Servaes (li) und Christine Beck.

(openPR) MECKENBEUREN-LIEBENAU – Über die Arbeit der Heimaufsicht im Landkreis Ravensburg informierte Diplom-Verwaltungswirtin Sonja Mattmann: Sie prüft die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und steht für die Beratung der Angehörigen, Betreuer und der Bewohner von stationären Wohnformen sowie der Einrichtungen zur Verfügung. Zur Veranstaltung eingeladen hatten die Liebenau Teilhabe und ihr Angehörigen- und Betreuerbeirat. Rund 70 Interessierte nahmen teil.



Einmal pro Jahr prüft die Heimaufsicht unangemeldet jede stationäre Einrichtung. Hinzu kommen außerordentliche Begehungen. Vier Mitarbeiterinnen im Landkreis Ravensburg sind aktuell für insgesamt 119 stationäre Einrichtungen der Pflege, Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung und psychischer Erkrankung zuständig. Zum Begehungsteam vor Ort gehören eine Hygiene-, eine Verwaltungs- und eine Pflegefachkraft, beziehungsweise eine pädagogische Fachkraft in Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

„Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht das Wohl des Bewohners“, so Mattmann. Die Mitarbeiterinnen prüfen auf Grundlage unterschiedlicher Gesetze, etwa die Personalausstattung, bauliche Aspekte, die soziale Betreuung, Pflegequalität und Hygienebedingungen. Ein Begehungsbericht wird so nicht selten bis zu 50 Seiten lang. Angehörige haben das Recht auf Einsicht. „Trauen Sie sich ruhig, danach zu fragen“, ermutigte Mattman, falls der Bericht in der Einrichtung nicht ohnehin aushängt.

Gute Arbeit überwiegt

Besonders die Landesheimbauverordnung sei für die Träger derzeit eine große Herausforderung. Die Frist für deren Umsetzung läuft 2019 ab. Neben vielen Anforderungen steht zum Beispiel jedem Bewohner einer stationären Wohngruppe ein Einzelzimmer mit mindestens 14 Quadratmetern zu. Etliche Träger hätten diese umfangreichen baulichen Anforderungen unterschätzt. Der überwiegenden Zahl der Einrichtungen bescheinigt Mattmann eine konstruktive Zusammenarbeit und hohe Fachlichkeit. Wenige „Schwarze Schafe“ gebe es aber auch im Landkreis Ravensburg. „Hier haben wir Möglichkeiten – von sanftem Druck bis zur penetranten Präsenz.“ Konkrete Maßnahmen der Heimaufsicht reichen von Aufnahmestopps, über Bußgelder bis hin zur Untersagung des Betriebes.

Offene Kommunikation

Um die Zusammenarbeit der Beteiligten zu stärken, legte Mattmann den Angehörigen ans Herz, das Gespräch in den Einrichtungen zu suchen, falls notwendig auch das Beschwerdemanagement zu nutzen. Christine Beck, Geschäftsleitung Bereich Wohnen der Liebenau Teilhabe, versicherte den Anwesenden, dass das Bewohnerwohl auch für die Liebenau Teilhabe im Mittelpunkt stehe und Angehörige auf allen Ebenen des Trägers – von der Team- oder Hausleitung bis zur Bereichs- oder Geschäftsleitung – jederzeit offene Ansprechpartner finden.

Lobby für soziale Anliegen

Dem Vortrag folgte eine Fülle anregender Diskussionsbeiträge. Brigitte Sauter-Servaes, Vorsitzende des Angehörigen- und Betreuerbeirats, schilderte etwa, dass es fünf Jahre Beharrlichkeit brauchte, um im Sozialausschuss im Landkreis Konstanz gehört zu werden – und zwar bevor Entscheidungen fallen, die Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige betreffen. Einig waren sich die Anwesenden darüber, dass es auf politischer Ebene eine stärkere Lobby sowohl aus Trägern, Angehörigen, Betreuern und Mitarbeitern brauche, um das Bewohnerwohl auch bei den politischen Entscheidern in den Fokus zu rücken, in dem ordnungsrechtliche und leistungsrechtliche Vorgaben besser aufeinander abgestimmt werden.

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Weitere Infos zu den Angeboten der Teilhabe in der Stiftung Liebenau finden Sie unter www.stiftung-liebenau.de/teilhabe.
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