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Am Lebensende gut beraten

19.11.202015:36 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Bewohner der Parkresidenz Helmine Held und ihre Angehörigen können ein ganz besonderes Angebot in Anspruch nehmen: Die Beratung der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase. Sie ermöglicht, Vorstellungen über medizinisch-pflegerische Abläufe und Eingriffe sowie palliativ-medizinische Maßnahmen am Lebensende zu entwickeln und festzulegen. Schriftlich fixiert schaffen die Beratungsergebnisse Sicherheit für alle Beteiligten – psychisch, seelisch und rechtlich.

Seit nahezu einem Jahr ist Sophie Greinsberger als Beraterin der Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase in der Grünwalder Senioreneinrichtung tätig. Doch was verbirgt sich hinter dem etwas sperrigen Begriff und wann ist das überhaupt nötig? Ein Beispiel: Ein geistig klarer Bewohner zieht neu in die Parkresidenz ein. Nach einer sechswöchigen Eingewöhnungsphase kommt Greinsberger zu Besuch und führt ein sogenanntes ‚Einzugs-Evaluationsgespräch‘, bei dem der Bewohner unter anderem gefragt wird, wie zufrieden er mit dem Haus ist. „Dabei stelle ich zudem mein Beratungsangebot vor und frage, ob bereits eine Patientenverfügung oder Vollmachten vorliegen“ schildert die examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin, die zudem über einen Abschluss als Bachelor in Nursing verfügt, ihr Vorgehen. „Häufig nehmen die Senioren mein Angebot gerne an, denn die meisten haben das Bedürfnis, ihre letzte Lebensphase vorzeitig zu regeln. Gemeinsam erarbeiten wir eine Patientenverfügung – oft auch zusammen mit Angehörigen oder engen Freunden in einem länger andauernden Prozess.“

Schriftliche Dokumentation regelt Vorgehen im Akutfall

Im Laufe der letzten Monate hat die Beraterin bereits vielfach erlebt, dass Pflegefachkräfte sie darauf aufmerksam machten, wenn sich der Allgemeinzustand eines Bewohners drastisch verschlechterte. Wiederholte Stürze, Schluckstörungen und zunehmende Gebrechlichkeit sind hinreichende Anlässe, um einen sogenannten Notfallplan zu erstellen. „Dieser Plan legt die Vorgehensweise fest, zum Beispiel bei einem akuten Geschehen wie einem Schlaganfall“, erklärt Greinsberger. „Zusammen mit den Angehörigen halten wir fest, ob der alte Mensch in solchen Fällen noch die maximale Versorgung mit aufwändiger Diagnostik und Behandlung erhalten soll, oder ob er in Ruhe und Würde in die letzte Phase eintreten darf. Der Wille des Bewohners ist hierbei immer maßgeblich. Für alle Beteiligten ist eine schriftliche Formulierung dieses Willens in kritischen Situationen eine große Hilfe“, betont die Beraterin. Da nicht für jede akutmedizinische Situation alles bis in das letzte Detail geregelt werden kann, ziehen die Pflegekräfte im Zweifel immer einen Notarzt hinzu. Die schriftliche Dokumentation ist für den Notarzt eine wertvolle Basis, auf deren Grundlage  er über weitere medizinische Interventionen im Sinne des Bewohners entscheiden kann.

Versorgungsplanung nimmt Druck von allen Beteiligten

Die Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase kann sogar eine Besserung des Zustands bewirken. Bei einer Bewohnerin hat Greinsberger genau dies erlebt. Nach mehrfachen, sturzbedingten Klinikaufenthalten wurde die alte Dame immer unruhiger und redete nur noch in ihrer spanischen Muttersprache. „Dank der vorliegenden Patientenverfügung entschieden wir gemeinsam mit ihren erwachsenen Kindern eine interkulturelle Hospizbegleitung hinzuziehen, die Medikation auf ein Minimum zu reduzieren und nur noch Symptomlinderung zu betreiben. Seither ist die Dame viel entspannter und spricht zur Erleichterung des Personals wieder deutsch. Als ob Druck von ihr genommen worden wäre und sie jetzt in Ruhe die noch verbliebene Zeit verbringen darf“, freut sich die Beraterin über den positiven Effekt.

Planung schafft Rechtssicherheit

Die Parkresidenz Helmine Held bietet als eine von wenigen Einrichtungen die gesundheitliche Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase durch eine fest angestellte Mitarbeiterin an. Heimleitung Heidi Sogawe sieht darin nicht nur für die Bewohner ganz klare Vorteile: „Wir können so die individuellen Wünsche und Bedürfnisse hinsichtlich medizinisch-pflegerischer Behandlungsabläufe, auch in der Sterbephase, beachten. Gleichzeitig profitieren wir durch den rechtssicheren Umgang mithilfe der Festlegung von Ausmaß, Intensität, Möglichkeiten und Grenzen medizinischer Interventionen sowie palliativ-medizinischer und palliativ-pflegerischer Maßnahmen.“ Die Beratungsleistung ist durch den Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch SGB V §132g definiert und wird für gesetzlich Versicherte durch die Krankenkassen GKV finanziert. 

 

 

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