(openPR) Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Kanzlei CLLB Rechtsanwälte erhebt Klage gegen die First Real Estate auf Rückzahlung gekündigter Inhaber-Teilschuldverschreibungen. Die Kanzlei hat am 22.08.2006 Klage zum Landgericht Düsseldorf gegen die First Real Estate GmbH erhoben. Mit der Klage wird die Rückzahlung eines Betrages in Höhe von € 19.000,00 verlangt.
Nach eigenen Angaben saniert und modernisiert die First Real Estate (FRE) Immobilien nach „zeitgemäßen Nutzungskonzeptionen für einen nachhaltigen Vermietungserfolg“. In diesem Zusammenhang erwirbt die FRE Objekte aus Notverkäufen, Bankverwertungen, Konkursen und Zwangsversteigerungen.
Zum Zwecke der Kapitalbeschaffung verkauft die FRE Inhaber-Teilschuldverschreibungen zu einem festgelegten Zinssatz und zu einer bestimmten Laufzeit.
Zwischen Dezember 2003 und Februar 2006 erwarb der Kläger Inhaber-Teilschuldverschreibungen im Gesamtwert von € 19.000,00. Auf Grund der jüngsten Entwicklungen und der Berichterstattung befürchtete der Anleger jetzt, das investierte Kapital zum Fälligkeitszeitpunkt nicht mehr zurückzuerhalten und beauftragte die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit der der Durchsetzung seiner Forderung. Da die FRE außergerichtlich nicht reagierte, wurde die Klage eingereicht.
Bereits der Verdacht einer Vermögensverschlechterung führt dazu, dass Anleger eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit prüfen lassen sollten.
„Es ist dem Kläger auf Grund der jüngsten Erkenntnisse nicht zuzumuten, untätig abzuwarten, ob die FRE zum Fälligkeitszeitpunkt noch in der Lage sein wird, die geschuldeten Beträge zurück zu zahlen und dadurch sehenden Auges sein Anlagekapital zu gefährden“ führt BSZ® e.V. Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte zur Begründung eines vorzeitigen Rückzahlungsanspruches aus.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz“ anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
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Info zu den BSZ® e.V. Interessengemeinschaften:
Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.













