openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Lebensversicherungen in Gefahr - Widerspruch prüfen

06.10.201711:59 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Lebensversicherungen in Gefahr - Widerspruch prüfen

(openPR) Lebensversicherungen mit Garantiezins werden offenbar zum Problem für die Versicherer. Mehrere Versicherungskonzerne planen daher nach Medienberichten den Verkauf dieser Altverträge.

Das anhaltende Niedrigzinsumfeld sorgt für Probleme bei den Lebensversicherern. Dabei geht es besonders um ältere Policen mit Garantiezins. Nach Medienberichten suchen diverse große Versicherungskonzerne nach Wegen, sich von den vergleichsweise hoch verzinsten Altverträgen zu trennen. Eine Option ist demnach der Verkauf der Policen an spezielle Abwickler, sog. Run-Off-Plattformen. Betroffen wären insgesamt mehrere Millionen Lebensversicherungsverträge.



Das kann auch Konsequenzen für die Altersvorsorge von den betroffenen Verbrauchern haben. Sie würden bei einem Verkauf mit neuen Vertragspartnern konfrontiert. Zwar muss die Finanzaufsicht BaFin dafür Sorge tragen, dass die Interessen der Verbraucher bei einem Verkauf gewahrt bleiben, dennoch fürchten Verbraucherschützer, dass es zum Beispiel bei der zukünftigen Überschussbeteiligung zu negativen Auswirkungen kommen könnte.

Millionen Bürger, die ihre Altersvorsorge auch auf einer Lebensversicherung aufgebaut haben, könnten von den Verkaufsplänen betroffen sein. Rein rechtlich können die Versicherer die Policen verkaufen, solange die garantierten Leistungen erhalten bleiben, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Die Überschussbeteiligung könnte aber geringer ausfallen als es von den Versicherten erwartet wurde. Verbraucher, die dieses unsichere Spiel nicht akzeptieren möchten, können prüfen lassen, ob der Widerspruch der Lebensversicherung möglich ist.

Im Gegensatz zur vorzeitigen Kündigung der Police ist der Widerspruch in der Regel finanziell deutlich interessanter. Denn nach einem erfolgreichen Widerspruch erhält der Verbraucher nicht nur den Rückkaufswert, sondern seine geleisteten Prämien fast vollständig zurück. Lediglich für den gewährten Versicherungsschutz muss er sich einen gewissen Abzug gefallen lassen.

Der Widerspruch ist in der Regel dann möglich, wenn der Verbraucher nicht alle notwendigen Vertragsunterlagen erhalten hat oder nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht aufgeklärt wurde. Dann wurde die Widerspruchsfrist nie in Lauf gesetzt, sodass der Vertrag auch heute noch widerrufen werden kann. Besonders bei Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen wurden, ist der Widerspruch häufig möglich. Aber auch bei anderen Policen liegen die Voraussetzungen für den Widerspruch oftmals vor. Im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrene Rechtsanwälte prüfen, ob die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Widerspruch gegeben sind.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/rueckabwicklung-von-lebensversicherungen-und-rentenversicherungen.html

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 972719
 452

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Lebensversicherungen in Gefahr - Widerspruch prüfen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von GRP Rainer Rechtsanwälte

Bild: Kartell für optische Laufwerke - EuG bestätigt hohe GeldbußeBild: Kartell für optische Laufwerke - EuG bestätigt hohe Geldbuße
Kartell für optische Laufwerke - EuG bestätigt hohe Geldbuße
Kartell für optische Laufwerke - EuG bestätigt hohe Geldbuße Durch illegale Kartellabsprachen sollten die Preise für optische Laufwerke auf hohem Niveau gehalten werden. Das Gericht der Europäischen Union hat die Bußgelder gegen die Kartellanten nun bestätigt. Der Fall, den das EuG nun entschieden hat, reicht bis ins Jahr 2004 zurück. Von Juli 2004 bis November 2008 soll es nach Ermittlungen der EU-Kommission zu illegalen Absprachen bei optischen Laufwerken für PCs gekommen sein, blickt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte zurück…
Bild: Verstoß gegen Wettbewerbsrecht - Likör darf nicht als "bekömmlich" beworben werdenBild: Verstoß gegen Wettbewerbsrecht - Likör darf nicht als "bekömmlich" beworben werden
Verstoß gegen Wettbewerbsrecht - Likör darf nicht als "bekömmlich" beworben werden
Ein Likör darf nicht als "bekömmlich" beworben werden. Dies verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Das hat das Landgericht Essen mit Beschluss vom 15. März 2019 entschieden (Az.: 43 O 16/19). Wird ein Likör in der Werbung als bekömmlich bezeichnet, liegt ein Verstoß gegen die Health Claims Verordnung (HCVO) und ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) vor. Das hat das Landgericht Essen klargestellt. Zweck der Health Claims Verordnung ist u.a. der Schutz der Verbraucher. Dazu gehört auch, dass der Verbraucher durch gesund…

Das könnte Sie auch interessieren:

Widerrufsjoker kann auch bei Lebensversicherungen gezogen werden
Widerrufsjoker kann auch bei Lebensversicherungen gezogen werden
Widerrufsjoker kann auch bei Lebensversicherungen gezogen werden Ebenso wie Darlehen können auch Lebensversicherungen und Rentenversicherungen widerrufen werden, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München …
Bild: Lebensversicherung: Rückabwicklung durch Widerspruch häufig möglichBild: Lebensversicherung: Rückabwicklung durch Widerspruch häufig möglich
Lebensversicherung: Rückabwicklung durch Widerspruch häufig möglich
… Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im Juni 2016 endete das ewige Widerrufsrechts für Immobiliendarlehen, die zwischen 2002 und Juni 2010 geschlossen wurden. Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen sind vom Ende dieses Widerrufsrechts nicht betroffen. Sie können immer noch widerrufen werden. Der Widerspruch kann erklärt werden, wenn die …
Bild: Lebensversicherung - Widerspruch bringt häufig mehr als die KündigungBild: Lebensversicherung - Widerspruch bringt häufig mehr als die Kündigung
Lebensversicherung - Widerspruch bringt häufig mehr als die Kündigung
… kann der Verbraucher auch noch einen Nutzungsersatz verlangen, da der Versicherer mit seinem Geld gearbeitet hat, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Der Widerspruch von Lebensversicherungen bietet sich besonders bei Verträgen an, die zwischen 1994 und 2007 nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen wurden. Aber auch bei anderen Policen ist …
Bild: Widerruf der Lebensversicherung bringt Verbrauchern mehr Geld als die KündigungBild: Widerruf der Lebensversicherung bringt Verbrauchern mehr Geld als die Kündigung
Widerruf der Lebensversicherung bringt Verbrauchern mehr Geld als die Kündigung
Lebensversicherungen und Rentenversicherungen sollten für Millionen Verbraucher ein wichtiger Baustein für die Altersvorsoge sein. Doch diese Rechnung geht immer häufiger nicht mehr auf. Bevor die Police aber gekündigt wird, sollte geprüft werden, ob auch der Widerspruch möglich ist. Denn der bringt dem Verbraucher in der Regel einige Tausend Euro mehr. „Dieser …
Bild: BVerfG: "Ewiges" Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen ist verfassungskonformBild: BVerfG: "Ewiges" Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen ist verfassungskonform
BVerfG: "Ewiges" Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen ist verfassungskonform
Das "ewige" Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen ist nicht verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (Az.: 1 BvR 2230/15 und 1 BvR 2231/15). GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit klare …
Bild: Rückabwicklung der Lebensversicherung mit dem WiderrufsjokerBild: Rückabwicklung der Lebensversicherung mit dem Widerrufsjoker
Rückabwicklung der Lebensversicherung mit dem Widerrufsjoker
… Niedrigzinsphase hat Lebens- oder Rentenversicherungen für viele Verbraucher uninteressant gemacht. Der Widerrufsjoker kann den Ausstieg aus der unrentablen Police ermöglichen.Lebensversicherungen galten lange Zeit als wichtiger Baustein der Altersvorsorge. Doch die andauernde Niedrigzinsphase hat ihre Spuren hinterlassen. Bei einigen Versicherungsunternehmen …
Bild: Einschnitte bei der Lebensversicherung - Widerspruch prüfenBild: Einschnitte bei der Lebensversicherung - Widerspruch prüfen
Einschnitte bei der Lebensversicherung - Widerspruch prüfen
… Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Abschluss einer Lebensversicherung (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/rueckabwicklung-von-lebensversicherungen-und-rentenversicherungen.html)oder privaten Rentenversicherung war für viele Verbraucher ein wichtiger Baustein ihrer Altersvorsorge. Durch die anhaltende …
Bild: Rückabwicklung von Renten- bzw. Lebensversicherungen nach fehlerhafter WiderrufsbelehrungBild: Rückabwicklung von Renten- bzw. Lebensversicherungen nach fehlerhafter Widerrufsbelehrung
Rückabwicklung von Renten- bzw. Lebensversicherungen nach fehlerhafter Widerrufsbelehrung
… Vertragsabschluss ist der Widerspruch und die Rückabwicklung einer Rentenversicherung bzw. Lebensversicherung (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/rueckabwicklung-von-lebensversicherungen-und-rentenversicherungen.html) möglich, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. Mit aktuellem …
Bild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung beim Widerspruch und Rückabwicklung von LebensversicherungenBild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung beim Widerspruch und Rückabwicklung von Lebensversicherungen
GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung beim Widerspruch und Rückabwicklung von Lebensversicherungen
GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung beim Widerspruch und Rückabwicklung von Lebensversicherungen Häufig ist die Rückabwicklung einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung möglich. Dazu muss aber der Widerspruch der Police gegenüber dem Versicherer durchgesetzt werden. GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, …
Bild: Widerruf auch bei bereits gekündigten Lebensversicherungen möglichBild: Widerruf auch bei bereits gekündigten Lebensversicherungen möglich
Widerruf auch bei bereits gekündigten Lebensversicherungen möglich
Viele Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen erleben nicht das Ende ihrer Laufzeit, da sie schon vor Ablauf gekündigt werden. Auch in diesen Fällen ist ggf. der nachträgliche Widerruf möglich. Der Widerspruch bzw. Widerruf einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung ist in der Regel dann möglich, wenn der Versicherungsnehmer nicht alle notwendigen …
Sie lesen gerade: Lebensversicherungen in Gefahr - Widerspruch prüfen