openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Der Sozialticker zu: 58er - Regelung nach § 428 SGB III

21.08.200613:10 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Der Sozialticker zu: 58er - Regelung nach § 428 SGB III
Der Sozialticker - kritisch fordernd unabhängig
Der Sozialticker - kritisch fordernd unabhängig

(openPR) Arbeitslose können ab dem 58. Lebensjahr Arbeitslosengeld unter erleichterten Bedingungen beziehen. Diese Regelung gilt noch bis zum 31.Dezember 2007. Wer bis dahin mindestens 58 Jahre alt und arbeitslos geworden ist, kann Vorteile aber auch Nachteile gegenüber der Bundesagentur geltend machen. Vorteil wäre, dass keine Arbeit mehr gesucht werden muss, in Gegenzug aber zum frühst möglichen Zeitpunkt eine abschlagsfreie Rente beantragt werden soll.



Was muss getan werden, um die 58er-Regelung zu nutzen?

Es genügt die Vorsprache beim Fallmanager. Wer erst nach seinem 58. Geburtstag arbeitslos wurde, kann diese Regelung sofort genießen, wer davor arbeitslos wurde, bekommt meist Post von der BA mit einem Erklärungsbogen. Sollte dieser nicht eintreffen, diesen bei Vorsprache verlangen.

Welche Vorteile?

Keine Verpflichtung zur Stellensuche und keine Annahmeverpflichtung von Stellenangeboten der BA. Auch Trainingsmaßnahmen oder Bildungskurse müssen nicht mehr angenommen werden. Eine Ortsabwesenheit ist bis zu 17 Wochen pro Jahr möglich, wo das Arbeitslosengeld weiter gezahlt wird.

Nachteile?

Als Nachteil, muss bei den gelockerten Bedingungen die Betroffenen Arbeitslosen zum frühst möglichen Termin, eine abschlagsfreie Altersrente in Anspruch nehmen. Wer die Rentenvoraussetzungen erfüllt, der kann auch vorzeitig eine “Abschlagsrente” beantragen. Dies bietet sich an, wenn die Altersrente höher ausfällt, als die Leistungen der Arbeitsagentur.

Wie steht es mit den Meldepflichten?

Ja - auch diese bestehen weiterhin. Grund: Das Gesetz möchte nicht auf alle Kontrollmittel verzichten und die Agentur möchte zu jeder Zeit überprüfen können, ob der Arbeitslose einen nicht gemeldeten Job ausübt oder ob er überhaupt noch arbeitsfähig einzustufen ist. Für Nebenbeschäftigungen gelten die allgemeinen Regelungen: Beschäftigungen unter 15 Stunden (14,9) sind zulässig - über 15 Stunden, entfällt die Leistung! Ansonsten gilt nach Abzug aller Nebenkosten wie Werbungskosten, Sozialversicherungsbeiträge und Steuern bis zu 165 Euro monatlich anrechnungsfrei. Hilfebedürftige mit Kind kommen daher auf 310 Euro je Monat Nebenverdienst.

Bei Krankheit, zahlt nach Meldung das Amt bis zu 6 Wochen weiter. Bei längerer Krankheit, besteht Anspruch auf Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Beim ALG II besteht kein Krankengeldanspruch. Es wird aber auch bei Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Monaten weitergezahlt. Wer erwerbsgemindert ist, der hat keinen Anspruch auf Leistungen der Agentur, trotz 58er Regelung, sondern wird auf die Erwerbsminderungsrente verwiesen. Bis zum Rentenbeginn gezahlte Leistungen, werden abschließend dann verrechnet

Weitere Informationen, Tipps und aktuelle Urteile finden Sie auf: http://www.sozialticker.com

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 97046
 14814

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Der Sozialticker zu: 58er - Regelung nach § 428 SGB III“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Sozialticker

Bild: Erntehelfer aufgepasst - Erfahrungsberichte gesuchtBild: Erntehelfer aufgepasst - Erfahrungsberichte gesucht
Erntehelfer aufgepasst - Erfahrungsberichte gesucht
4,78 Euro die Stunde der gesetzliche Mindestlohn und Arbeitszeiten von 12 Stunden ( ab 6 oder 7 Uhr auf dem Feld, Feierabend gegen 18 Uhr, zwischendurch zwei Stunden Mittagspause) bei einer 5 - 6 Tage Woche - Arbeitsbedingungen die ans Mittelalter erinnern. Wer möchte da bei sommerlichen Temperaturen von mehr als 30° nicht gerne ca. 1000 Euro brutto im Monat verdienen? Vielfach wird aber berichtet, das diese Verdienste nur dann erreicht werden, wenn die Erntehelfer, die vom Landwirt gesetzten Mindestmengen in guter Qualität einbringen. Bei …
Bild: Der Sozialticker zu: Umzug - aber nicht für Hartz IV EmpfängerBild: Der Sozialticker zu: Umzug - aber nicht für Hartz IV Empfänger
Der Sozialticker zu: Umzug - aber nicht für Hartz IV Empfänger
Sie sind ALG II Empfänger? Dann haben Sie schlechte Karten, wenn Sie glauben - z.B. in München - durch bessere Aussichten auf einen Arbeitsplatz einfach umziehen zu können, oder eventuell in Frankfurt sich nieder zu lassen … oder überall und nirgends. Leider gestattet das Sozialgesetz keinem ALG II Empfänger, einfach seinen Wohnort zu wechseln. Gefangen im Hartz IV Käfig ! Diese Erfahrung mussten schon viele “Wandervögel” machen, als nach dem erfolgten Umzug - der Gang zum Amt, ein Gang in die Obdachlosigkeit war - wo der Versuch die Kosten…

Das könnte Sie auch interessieren:

Die Macher von Hartz IV planen große Änderungen
Die Macher von Hartz IV planen große Änderungen
… das Ergebnis für Bedürftige nicht besser, als was jetzt schon als unsozial betrachtet wird. Was durch lange Hand vorbereitet wurde ,wird jetzt ins Finale geläutet. Der Sozialticker vermutet folgende Veränderungen: - Regelsatzkürzungen - Wegfall des Armutszuschlag nach § 24 SGB II - Wegfall des Mehrbedarfs - Absenkung der Angemessenheit der KDU , danach …
Bild: Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare führt nicht zum Ruhen des ArbeitslosengeldesBild: Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare führt nicht zum Ruhen des Arbeitslosengeldes
Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare führt nicht zum Ruhen des Arbeitslosengeldes
… seines Ausbildungsverhältnisses eine Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung (§ 158 Abs. 1 Satz 1 SGB III) erhielt oder zu beanspruchen hatte. Hinsichtlich dieser Zahlung greift die Ruhensregelung gemäß § 157 Abs. 1 SGB III nicht, weil sich diese nur auf Zeiträume bezieht, für die ein Arbeitsloser Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat, …
Bundesagentur für Arbeit – Ausgaben für Arbeitslosengeld verringert
Bundesagentur für Arbeit – Ausgaben für Arbeitslosengeld verringert
… BA die gute Konjunktur genutzt hat, um arbeitslose Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass bis Ende 2007 die vorruhestandsähnliche Regelung des Paragraphen 428 SGB III die Ausgaben für das Arbeitslosengeld tendenziell erhöht hat. Nach dieser Sonderregelung konnten sich 58-Jährige und Ältere vom Arbeitsmarkt …
Bild: Berufsausbildungsbeihilfe: Anrechnung des ElterneinkommensBild: Berufsausbildungsbeihilfe: Anrechnung des Elterneinkommens
Berufsausbildungsbeihilfe: Anrechnung des Elterneinkommens
… Eltern. Die Klage der klagenden, jungen Frau vor den Sozialgerichten blieb erfolglos. Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Klagende, junge Frau hat die Regelung des § 68 Abs. 1 SGB III nicht ausreichend beachtet. Danach erhalten Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe ohne Anrechnung des Unterhaltsbetrags, wenn die Eltern …
Neu - Offizielles Merkblatt der BA für Leiharbeitnehmer an aktuelle Rechtslage angepasst
Neu - Offizielles Merkblatt der BA für Leiharbeitnehmer an aktuelle Rechtslage angepasst
… Anpassung an Neuerungen im SGB III zur Arbeitssuchendmeldung Wie auch zuletzt bereits wurde der Passus unter Ziffer E. zur "frühzeitigen Arbeitssuchmeldung" geändert und an die Neuregelung in § 38 Abs.1 (bisher: § 37 b) SGB III angepasst und insbesondere der Passus aufgenommen, dass die telefonische Anzeige der Arbeitssuchendmeldung vorab zur Fristwahrung …
Bild: Der Sozialticker informiert: Aus dem SGBII ergibt sich keine allgemeine Verpflichtung oder auch nur Obliegenheit eines volljährigen Hilfebedürftigen, in einer Haushalts- oder Wohngemeinschaft mit andeBild: Der Sozialticker informiert: Aus dem SGBII ergibt sich keine allgemeine Verpflichtung oder auch nur Obliegenheit eines volljährigen Hilfebedürftigen, in einer Haushalts- oder Wohngemeinschaft mit ande
Der Sozialticker informiert: Aus dem SGBII ergibt sich keine allgemeine Verpflichtung oder auch nur Obliegenheit eines volljährigen Hilfebedürftigen, in einer Haushalts- oder Wohngemeinschaft mit ande
… f). Lesen sie das ganze Urteil auf : http://www.sozialticker.com/aus-dem-sgbii-ergibt-sich-keine-allgemeine-verpflichtung-oder-auch-nur-obliegenheit-eines-volljaehrigen-hilfebeduerftigen-in-einer-haushalts-oder-wohngemeinschaft-mit-anderen-menschen-wohnen-zu-bleibe.html Der Sozialticker - Informationen, Tipps und aktuelle Urteile: http://www.sozialticker.com
Bild: Weiterbildung finanziert - Bundesagentur für Artbeit schreibt aus - 140 neue Dokumente in einer WocheBild: Weiterbildung finanziert - Bundesagentur für Artbeit schreibt aus - 140 neue Dokumente in einer Woche
Weiterbildung finanziert - Bundesagentur für Artbeit schreibt aus - 140 neue Dokumente in einer Woche
… Die einzelnen Hinweise im Report sind immer direkt verlinkt - kein neues Suchen, ein Klick und das Originaldokument der BA öffnet sich. In dem Report sind alle Förderbreiche des SGB III vertreten, die Freie Förderung (§ 10 SGB III), dievertiefte Berufsorientierung (§ 33 SGB III), die Beauftragung Dritter mit der Vermittlung (§ 37 SGB III) , die Personal-Service-Agentur …
Bild: Der Sozialticker informiert: Hartz IV- Behinderungsbedingter MehrbedarfBild: Der Sozialticker informiert: Hartz IV- Behinderungsbedingter Mehrbedarf
Der Sozialticker informiert: Hartz IV- Behinderungsbedingter Mehrbedarf
… Rechtsfragen gibt (vgl. Meyer-Ladewig, SGG, § 73 a Rdnr. 7b mit weiteren Nachweisen). LSG Berlin- Br. L 14 B 1378/05 AS PKH vom 26.09.2006 Weitere Informationen zum Urteil finden Sie auf: http://www.sozialticker.com/hartz-iv-behinderungsbedingter-mehrbedarf.html Der Sozialticker - Informationen, Tipps und aktuelle Urteile auf: http://www.sozialticker.com
Bild: Der Sozialticker informiert: Stromabschlagszahlungen über 20,74 Euro sind KdUBild: Der Sozialticker informiert: Stromabschlagszahlungen über 20,74 Euro sind KdU
Der Sozialticker informiert: Stromabschlagszahlungen über 20,74 Euro sind KdU
… Darlehen abzudecken, sondern unter Kosten der Unterkunft, die in angemessener Höhe vom Amt übernommen werden müssen, abgegolten werden ! Hier zum Urteil : Sozialticker-Forum [**1] Der Sozialticker ist der Meinung, das Leistungsempfänger, deren Stromabschläge 20,74 Euro überschreiten, umgehend einen Überprüfungsantrag stellen sollten und sich mit Hilfe …
Bild: Fahrtkosten bei Blockunterricht vs. WochenunterrichtBild: Fahrtkosten bei Blockunterricht vs. Wochenunterricht
Fahrtkosten bei Blockunterricht vs. Wochenunterricht
… Wortlaut, der dem zum Ausdruck gebrachten Willen des Gesetzgebers entspreche, sei fiktiv nur auf die Fahrkosten zur Ausbildungsstelle abzustellen. Von einer Verfassungswidrigkeit dieser Regelung wegen Verletzung des Gleichheitssatzes des Art. 3 GG habe sich der Senat nicht überzeugen können. Mit ihrer vom Landessozialgericht zugelassenen Revision macht die …
Sie lesen gerade: Der Sozialticker zu: 58er - Regelung nach § 428 SGB III