openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Bruchteilseigentum: Eine Alternative zum Wohnungseigentum

21.09.201716:53 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Bruchteilseigentum: Eine Alternative zum Wohnungseigentum
Frank Mikoleit, Justitiar und Leiter der Hausverwaltung bei OTTO STÖBEN
Frank Mikoleit, Justitiar und Leiter der Hausverwaltung bei OTTO STÖBEN

(openPR) Pressemitteilung OTTO STÖBEN 21.09.2017 – Tipps vom Immobilienprofi

Rund um Haus- und Grundeigentum gibt es eine Vielzahl komplizierter Sachverhalte, Regelungen und Entwicklungen, die es dem Laien nicht gerade einfach machen, immer die richtige Entscheidung zu treffen. In loser Folge geben Ihnen die Fachleute von OTTO STÖBEN unter der Rubrik „Tipps vom Immobilienprofi“ Hinweise, die Ihnen helfen sollen, Fehler und Unannehmlichkeiten zu vermeiden.



Wer sich auf den Inseln der Nord- und Ostsee sowie in den Gemeinden der küstennahen Gebiete genau umschaut, entdeckt immer häufiger „tote“ Zonen mit heruntergelassenen Rollläden und unbeleuchteten Immobilien. Hierbei handelt es sich jedoch keinesfalls um generellen Leerstand. Diese Immobilien bestehen vor allem aus Zweitwohnungen, die von Auswärtigen als Ferienimmobilien teuer erworben wurden und nur zeitweise genutzt werden. Neben dem unattraktiven Anblick vermeintlich unbewohnter Gebiete hat dieser Umstand auch zur Folge, dass zunehmend bezahlbarer Wohnraum für die ansässigen Einwohner schwindet. Um dem entgegenzuwirken, beschränken viele Gemeinden den Bau von Eigentumswohnungen bzw. die Aufteilung von Häusern in Wohnungseigentum, in dem sie gem. § 22 BauGB Satzungen verabschieden, die eine Genehmigung bei der Begründung von Wohnungseigentum voraussetzen.

Möchte der findige Insulaner sowie der küstennahe Immobilienbesitzer dennoch Zweitwohnungen lukrativ an Auswärtige verkaufen, behilft er sich mit dem rechtlich zulässigen „Trick“ des Bruchteilseigentums. Gesetzlich geregelt ist das Bruchteilseigentum in den §§ 1008 bis 1011 BGB. Der individuelle Anteil der einzelnen Miteigentümer an der Immobilie wird nach Bruchteilen bestimmt. Jeder Miteigentümer kann dabei über seinen Anteil, der rechtlich selbständig ist, frei verfügen.

„Beim Bruchteilseigentum, auch Miteigentum nach Bruchteilen genannt, besitzen mehrere Personen gemeinsam eine Sache, in diesem Falle die Immobilie“, erklärt Frank Mikoleit, Justitiar und Leiter der Hausverwaltung bei OTTO STÖBEN. Im Gegensatz zum Kauf einer Eigentumswohnung innerhalb einer Immobilie, bei der nach einem Teilungsplan das Gesamteigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilt wird, kommt es beim Bruchteilseigentum lediglich zu einer ideellen Aufteilung. Das bedeutet, dass jeder Eigentümer Miteigentümer an der gesamten Immobilie wird.

Frank Mikoleit: „Er besitzt somit einen Anteil am gesamten Haus und an jeder Wohnung und nicht wie nach WEG-Recht das Sondereigentum an einer Wohnung. Die ihm zugeteilte Wohnung kann er für sich allein nutzen und ist mithin faktisch so gestellt wie ein Wohnungseigentümer nach WEG. Denkbar wäre somit sogar der Umbau und die Neuaufteilung von großen Wohnungen in mehrere kleinere Ferienwohnungen, die dann aber nicht nach WEG aufgeteilt werden müssen.“

Nach § 744 Abs. 1 BGB ist beim Bruchteilseigentum eine Verwaltung nur gemeinschaftlich möglich, wobei eine Stimmenmehrheit notwendig ist. Das heißt, dass eine Verfügung über die Sache im Ganzen nur durch eine gemeinschaftliche Verfügung aller Miteigentümer bzw. durch eine Bevollmächtigung eines Eigentümers durch alle anderen durchsetzbar ist. Allerdings ist jeder Teilhaber berechtigt, die zur Erhaltung des Gegenstandes notwendigen Maßregeln ohne Zustimmung der anderen Teilhaber zu treffen; er kann verlangen, dass diese ihre Einwilligung zu einer solchen Maßregel im Voraus erteilen (§ 744 Abs. 2 BGB ).

Das Risiko für den einzelnen Miteigentümer einer Bruchteilsgemeinschaft besteht in der voll umfänglichen Haftung für das Gesamteigentum, also nicht nur für die zugeteilte Wohneinheit.
„Kann ein Miteigentümer z. B. seinen Kredit nicht mehr bedienen und muss somit aus der Bruchteilsgemeinschaft ausscheiden, so erfolgt dies nicht wie bei der Wohnungseigentümergemeinschaft. Unter Umständen wird in diesem Falle die gesamte Bruchteilsgemeinschaft aufgelöst, wenn z. B. das Kreditinstitut die Zwangsvollstreckung der gesamten Immobilie betreibt. Zu verhindern wäre dies nur, wenn die anderen Miteigentümer die Raten weiter bezahlen oder ein neuer Eigentümer den Miteigentumsanteil übernimmt. Man sollte also Verträge über ein Bruchteilseigentum vor dem Unterzeichnen genauestens von einem Fachmann überprüfen lassen“, rät Frank Mikoleit.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 970119
 1291

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Bruchteilseigentum: Eine Alternative zum Wohnungseigentum“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von OTTO STÖBEN GmbH

Bild: Bundeskabinett beschließt Umwandlungsbremse im WohnungsmarktBild: Bundeskabinett beschließt Umwandlungsbremse im Wohnungsmarkt
Bundeskabinett beschließt Umwandlungsbremse im Wohnungsmarkt
Pressemitteilung OTTO STÖBEN 09.11.2020 Am 4. November 2020 wurde der neue Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland durch das Bundeskabinett beschlossen. Sollte der Bundestag diesem Entwurf zustimmen, tritt das Baulandmobilisierungsgesetz voraussichtlich 2021 in Kraft. Dieser Gesetzesentwurf sieht unter anderem eine sogenannte Umwandlungsbremse vor, welche es Eigentümern von Mietwohnungen erschweren soll, diese in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Diese Umwandlungsbremse soll für alle Gebiete im Bundesgebiet gelten, in denen der…
Bild: Grundschuld versus HypothekBild: Grundschuld versus Hypothek
Grundschuld versus Hypothek
Pressemitteilung OTTO STÖBEN 30.10.2020 Tipps vom Immobilienprofi Rund um Haus- und Grundeigentum gibt es eine Vielzahl komplizierter Sachverhalte, Regelungen und Entwicklungen, die es dem Laien nicht gerade einfach machen, immer die richtige Entscheidung zu treffen. In loser Folge geben Ihnen die Fachleute von OTTO STÖBEN unter der Rubrik „Tipps vom Immobilienprofi“ Hinweise, die Sie umfassend zu einem bestimmten Immobilienthema informieren. Die wenigsten Bauherren können ihre geplante Immobilie komplett durch Eigenkapital finanzieren. I…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: MCM Investor Management AG über die Statistik über Wohnungseigentum in den EU-StaatenBild: MCM Investor Management AG über die Statistik über Wohnungseigentum in den EU-Staaten
MCM Investor Management AG über die Statistik über Wohnungseigentum in den EU-Staaten
Deutschland ist das Land mit dem geringsten Wohnungseigentum, dicht gefolgt von Österreich Magdeburg, 15.11.2017. In dieser Woche machen die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg auf einen EU-Vergleich hinsichtlich der Wohnsituationen bzw. der Verteilung von Wohnungseigentum aufmerksam. Sie beziehen sich dabei auf das Statistische …
Richtlinien der Regierungspolitik zu Stadtentwicklung und Wohnen sind ergänzungs- und erweiterungsbedürftig
Richtlinien der Regierungspolitik zu Stadtentwicklung und Wohnen sind ergänzungs- und erweiterungsbedürftig
… ergänzt und um die Punkte Neue Wohnungsgemeinnützigkeit (NWG), Einführung eines Freibetrages sowie Senkung der Grunderwerbsteuer bei der Anschaffung von selbstbewohntem Wohnungseigentum, Schaffung von Förderprogrammen auf Bundes- und Landesebene bei der Anschaffung von selbstbewohntem Wohnungseigentum sowie Eindämmung der Boden- und Immobilienspekulation …
Bild: Gold: Sparpläne, einmalige oder antizyklische Investments - Was ist sinnvoller? Bild: Gold: Sparpläne, einmalige oder antizyklische Investments - Was ist sinnvoller?
Gold: Sparpläne, einmalige oder antizyklische Investments - Was ist sinnvoller?
… Auch 100g Goldbarren können im Rahmen eines Sparplans erworben werden. Doch jetzt wird der Blick ins Detail wichtig. So gibt es Sparpläne mit und ohne sogenanntes "Bruchteilseigentum". Gehen wir im Folgenden davon aus, dass Ihnen 100€ pro Monat für Ihren Gold-Sparplan zur Verfügung stehen, die Sie jeweils in den Ankauf von 100g Goldbarren investieren …
Bild: RA-Horrion: Wer muss Hausgeld für insolventen Wohnungseigentümer zahlen? - Insolvenzrecht DresdenBild: RA-Horrion: Wer muss Hausgeld für insolventen Wohnungseigentümer zahlen? - Insolvenzrecht Dresden
RA-Horrion: Wer muss Hausgeld für insolventen Wohnungseigentümer zahlen? - Insolvenzrecht Dresden
… ist nicht passivlegitimiert. Der Hausgeldanspruch ist aus der Insolvenzmasse zu bedienen. Dies gilt trotz Freigabe des Insolvenzverwalters, dass das Wohnungseigentum nicht mehr zur Insolvenzmasse gehören soll. Mein Rechtstipp Insolvenzrecht Dresden "Hausgeldforderungen ab Insolvenzeröffnung stellen für den insolventen Wohnungseigentümer ein Problem dar. …
Offensive „Wohneigentum statt Miete"
Offensive „Wohneigentum statt Miete"
Der AMV - Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V. fordert eine Senkung der Grunderwerbsteuer sowie ein Förderprogramm für selbstbewohntes Wohnungseigentum in Berlin. In der Koalitionsvereinbarung zwischen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ Die Grünen für die Legislaturperiode 2016 - 2021 in Berlin findet sich kein Förderprogramm für selbstbewohntes …
Verbesserter Mieterschutz bei Eigenbedarfskündigungen in Berlin
Verbesserter Mieterschutz bei Eigenbedarfskündigungen in Berlin
… 67 S 30/16 - hat mit Hinweissbeschluss vom 17.03.2016 den Mieterschutz bei Eigenbedarfskündigungen von Wohnungseigentum in Berlin gestärkt (http://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2016/pressemitteilung.466489.php). In den amtlichen Leitsätzen des vorgenannten Hinweissbeschlusses des Landgerichts Berlin …
Bild: Grunderwerbsteuerfreier Erwerb vom MiterbenBild: Grunderwerbsteuerfreier Erwerb vom Miterben
Grunderwerbsteuerfreier Erwerb vom Miterben
… zum Aktenzeichen 8 K 809/18 GrE entschieden, dass die Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 3 GrEStG auch dann eingreift, wenn Miterben zunächst die Bildung von Bruchteilseigentum und in einem zweiten Schritt die Übertragung auf einen Miterben vereinbaren, wenn dieser unmittelbar Alleineigentümer wird. Aus dem Newsletter des FG Münster vom 16.11.2020 ergibt …
.rka Rechtsanwälte - BGH zur Eigenbedarfskündigung einer BGB-Gesellschaft für einen Gesellschafter
.rka Rechtsanwälte - BGH zur Eigenbedarfskündigung einer BGB-Gesellschaft für einen Gesellschafter
… der Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs ihrer Gesellschafter gehindert werden, weil die Gesellschaft mit dem Ziel gegründet wurde, Wohnräume in Wohnungseigentum der Gesellschaft umzuwandeln. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (VIII ZR 231/08). Eine aus acht Gesellschaftern bestehende BGB-Gesellschaft erwarb ein Wohnanwesen …
Bild: Wirtschaftsrecht / Gesellschaftsrecht - Eigenbedarfskündigung einer BGB-GesellschaftBild: Wirtschaftsrecht / Gesellschaftsrecht - Eigenbedarfskündigung einer BGB-Gesellschaft
Wirtschaftsrecht / Gesellschaftsrecht - Eigenbedarfskündigung einer BGB-Gesellschaft
… an der Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs ihrer Gesellschafter gehindert ist, weil die Gesellschaft mit dem Ziel gegründet wurde, Wohnräume in Wohnungseigentum der Gesellschaft umzuwandeln. Die Klägerin, eine aus acht Gesellschaftern bestehende BGB-Gesellschaft, erwarb ein Wohnanwesen in München. Erklärter Zweck der Gesellschaft ist …
Bild: WEG-Fachliteratur im Selbstverlag - „edition AWV“ startet mit Broschüre zur WohnungseigentumsverwaltungBild: WEG-Fachliteratur im Selbstverlag - „edition AWV“ startet mit Broschüre zur Wohnungseigentumsverwaltung
WEG-Fachliteratur im Selbstverlag - „edition AWV“ startet mit Broschüre zur Wohnungseigentumsverwaltung
Die AWV - seit über 25 Jahren in der Verwaltung von Wohnungseigentum (WEG) und Gewerbeobjekten tätig und mit rund 7.000 betreuten Wohneinheiten in mehr als 100 verschiedenen Wohnanlagen, Miet- und Bürohäusern eine der größten und erfolgreichsten Hausverwaltungen in Bayern - ist künftig auch verlegerisch tätig: Mit der soeben erschienenen Broschüre „Wohnungseigentumsverwaltung“ …
Sie lesen gerade: Bruchteilseigentum: Eine Alternative zum Wohnungseigentum