(openPR) Landgericht München II verurteilt Anlageberater zum Ersatz sämtlicher Schäden
Die BSZ® Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte erstreitet vollen Schadensersatz für einen Anleger des IBH Fonds. Am 11.08.2006 verurteilte das Landgericht München II die Anlageberatungsgesellschaft Terranova GmbH & Vertriebs Co. KG dazu, einem Anleger sämtliche Schäden zu ersetzen, die diesem durch seine Beteiligung an einem IBH Immobilienfonds entstanden sind.
Dem Anleger, einem Soldaten der Bundeswehr, wurde im Jahr 2004 eine Beteiligung an der IBH Immobilienfonds Geschäftsführungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH 1. Dachfonds KG empfohlen.
In dem Beratungsgespräch wurde dem unerfahrenen Anleger geraten, die Beteiligung über ein Darlehen bei der Essener Gallinat-Bank zu finanzieren. Auf Grund der garantierten Ausschüttungen und der zu erzielenden Steuervorteile würde sich die Beteiligung von selber tragen. Ein finanzielles Risiko bestünde nicht. Die Beteiligung eigne sich optimal zur Ergänzung der Altersvorsorge.
Im weiteren Verlauf musste der Anleger jedoch feststellen, dass weder die zugesicherten Ausschüttungen geleistet wurden, noch die im Beratungsgespräch errechneten Steuervorteile erzielt werden konnten.
Die vor dem Landgericht München II durchgeführte Beweisaufnahme ergab, dass die empfohlene Beteiligung am IBH – Fonds mit den Vorgaben des Bundeswehrsoldaten nach einer sicheren Kapitalanlage zur Ergänzung der Altersvorsorge nicht in Einklang zu bringen ist. Da die Terranova somit ihre Beratungspflichten verletzt hat, schuldet sie dem Anleger den Ersatz sämtlicher Schäden, die diesem durch die Kapitalanlage entstanden sind.
Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der den Anleger vertrat, rät allen geschädigten Anlegern, möglichst zeitnah prüfen zu lassen, ob ihnen ebenfalls Schadenersatzansprüche gegen die jeweiligen Anlagevermittler zustehen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Terranova“ anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
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Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.











