(openPR) Seit kurzem haben einige Sparkassen damit begonnen, Prämiensparverträge mit ihren Kunden zu kündigen. Beim S-Prämiensparen wurde vereinbart, dass die Anleger über lange Zeit monatlich feste Sparbeiträge bei variabler Verzinsung einzahlen. Als Anreiz für langjähriges Prämiensparen haben die Sparkassen nach einer Laufzeit vom 1. bis 15. Jahr steigende Prämien versprochen. Ab dem 15. Jahr ist eine 50 %-ige Prämienstufe des jährlichen Sparbeitrages zusätzlich zum Zins erreicht.
Da eine variable Verzinsung vereinbart war, ergab sich für die Sparkassen bei sinkendem Zinsniveau zunächst kein Risiko, weil auch der Guthabenzins sank. Attraktiv ist dieses Modell für die Kunden heute aber besonders durch die Prämienzahlung, welche den niedrigen Guthabenzins von teilweise nur 0,001 % wenigstens etwas ausgleicht und je nach Höhe des Sparbeitrages und Guthabens die Rendite auf etwas über 3% p.a. anhebt.
In Kündigungsschreiben wird jetzt behauptet, dass die Sparkasse wegen des seit längerem gesunkenen Zinsniveaus die Sparverträge nicht mehr wirtschaftlich fortführen könne. Deshalb sei eine Kündigung unter Einhaltung einer vermeintlich bestehenden 3- monatigen Frist zulässig. Wirtschaftliche Erwägungen rechtfertigen eine Kündigung aber grundsätzlich nicht.
Bei Abschluss des Vertrages S-Prämiensparen war in der Regel von einer Laufzeit von ca. 25 Jahren ausgegangen worden, obwohl die Kunden hätten vorab jederzeit kündigen können.
An diese einseitige Zusage sind die Sparkassen gebunden.
Die Kündigung der Verträge zum S-Prämiensparen ist nach unserer Meinung deshalb erst nach Ablauf von 10 Jahren nach Erreichen der höchsten Prämienstufe zulässig. Denn andernfalls würde das im Vertrag enthaltene Leistungsversprechen der Sparkasse einseitig aufgekündigt und die Zahlung der Prämie frühzeitig verhindert werden können. Der Bundesgerichtshof hat jedenfalls für die Kündigung bei Bausparverträgen bereits ebenso entschieden. Es sind keine Gründe erkennbar, warum beim Prämiensparen etwas anderes gelten sollte.
Es wird deshalb empfohlen, der Kündigung zu widersprechen und sich beraten zu lassen.
Weiter Informationen unter:
http://www.rae-gruendig.de/aktuelles/210-kuendigung-s-praemiensparen-durch-sparkassen.html








