(openPR) Wie kommen die Adressdaten von Reithinger Bankkunden in die Hände einer sogenannten „Aktionsgemeinschaft Fonds-Geschädigte“?
Bei dem BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) mehren sich die Anrufe besorgter Kunden der in die Schlagzeilen geratenen Privatbank Reithinger, die von einer „Aktionsgemeinschaft Fonds-Geschädigte“ aus dem saarländischen Ottweiler Post erhalten haben. In einer scheinbar flächendeckenden Aktion schreibt diese „Aktionsgemeinschaft“ gezielt Kunden der Reithinger Bank an und wirbt um Beitritt zur „Aktionsgemeinschaft“.
In diesen Schreiben wird dem Empfänger suggeriert, wenn er weiteren Schaden von sich abwenden wolle, doch unbedingt die Dienstleistung des Absenders in Anspruch zu nehmen. Dem Schreiben, welches keine Unterschrift trägt, ist nicht zu entnehmen, wie diese sogenannte „Aktionsgemeinschaft Fonds-Geschädigte c/o Fuchsgruber KG“ an die Adressen der Bankkunden gekommen ist.
Gerade bei Banken gespeicherte personenbezogene Daten haben für die Betroffenen eine hohe persönlichkeitsrechtliche Relevanz. Dies gilt natürlich für die informationelle Selbstbestimmung im engeren Sinne: Durch die Kenntnis der Adressdaten durch diese „Aktionsgemeinschaft“ ist die individuelle Selbstbestimmung eingeschränkt und es besteht eine große Gefahr der Fremdbestimmung. Auch in einem weiteren Sinne können die Folgen massiv sein. Belästigungen durch unerwünschte Werbeansprache und dadurch "gestohlene" Zeit ist nur eine von vielen möglichen Begleiterscheinungen.
Wer sich mit seinen Adressdaten einer Bank anvertraut, will dass mit den anvertrauten eigenen Daten nur so verfahren wird, wie dies zwischen Bank und Kunde abgesprochen ist. Durch eine Übermittlung von Bankdaten an andere Stellen entsteht für den Kunden eine nicht unerhebliche Gefährdungslage.
Allein der Tatbestand des Adressbesitzes der Reithinger Bankkunden rückt die „Aktionsgemeinschaft“
in kein gutes Licht. Zunächst wird man fragen müssen, woher die „Aktionsgemeinschaft“ die Anschriften der Bankkunden hat und wem diese Daten noch zugänglich gemacht wurden.
Der BSZ® e.V. hält diese (Werbe)-Anschreiben an geschädigte Anleger für zumindest sehr fragwürdig. Anleger, die solche Post erhalten, sollten sofern sie bereits anwaltlich vertreten sind, ihrem Anwalt sofort dieses Schreiben vorlegen. Wer nicht anwaltlich vertreten ist, sollte sich gut überlegen, ob er mit einem solchen Anbieter Kontakt aufnehmen möchte. Auf alle Fälle sollte man Offenlegung darüber verlangen, wie die Bankadressdaten in die Hände der „Aktionsgemeinschaft“ gelangen konnten, wem diese Daten noch zugänglich sind oder schon gemacht wurden und welche Informationen über die reine Adresse hinaus, noch gespeichert sind. Darüber hinaus sollte man die sofortige Löschung seiner Daten mit entsprechendem Erledigungsnachweis verlangen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
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Info zu den BSZ® e.V. Interessengemeinschaften:
Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.









