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SolES 22: Landgericht Hannover spricht Anleger Schadensersatz zu

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(openPR) Das Landgericht Hannover sprach einem Anleger einer Beteiligung an dem Solarfonds SolES 22 GmbH & Co. KG Schadensersatz zu. Dem Kläger stand ursprünglich ein erheblicher Geldbetrag zur Verfügung. Seine Hausbank riet ihm die Zeichnung einer Beteiligung an dem Solarfonds SolES 22 GmbH & Co. KG. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Bank vorgeworfen, dass nicht vollständig über die mit dem Fonds typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufgeklärt wurde. Der Solarfonds SolES 22 GmbH & Co. KG ist mit Chancen und Risiken verbunden. Chancen liegen u.a. in der Perspektive, Gewinne zu erwirtschaften, sei es durch Ausschüttungen oder eine Steigerung des Beteiligungsvermögens. Doch sind das Chancen, die nicht garantiert werden können. Demgegenüber bestehen Risiken, u.a. ein Verlustrisiko und das theoretische Risiko etwaiger Rückforderungsansprüche nach § 172 Abs. 4 HGB. Doch war dem Kläger nicht bewusst, welche Anlagerisiken mit dem Solarfonds SolES 22 GmbH & Co. KG verbunden sind. Dafür forderte der Kläger von seiner Bank Schadensersatz. Es gelang der beklagten Bank auch nicht, das Landgericht Hannover davon zu überzeugen, dass der Anleger sich ebenso in Kenntnis der Anlagerisiken für die Zeichnung der Beteiligung entschlossen hätte. Das Gericht stellte statt dessen fest, dass die Bank verpflichtet war, über alle Umstände sachlich richtig und vollständig zu unterrichten, die für die Entschließung eines Anlegers von wesentlicher Bedeutung sein könnten. Nach all dem verurteilte das Landgericht Hannover die Bank zum Schadensersatz. Rechtsanwalt Ralf Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Diese Entscheidung des Landgerichts setzt die in Fragen von Aufklärungspflichten anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort. Diese Entscheidung wird anderen Anlegern Mut machen, die richtigen Schritte zu gehen.“



Autor und Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Ralf Renner
- Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -
Tel.: 030 / 810 030 – 22
E-Mail: E-Mail

Rechtsanwalt Renner vertritt zahlreiche geschädigte Fondsanleger gegen Banken.

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner sind geschlossener Fonds, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt. In diesen Zusammenhängen treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie bei der Fondszeichnung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Denn ein Anlageberater hat über alle Umstände, die für Anlageentscheidung des Kunden wesentlich sind, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren. Schadensersatzansprüche sollten geprüft werden, wenn auf die Anlagerisiken nicht genügend hingewiesen wurde. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.

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