(openPR) Fehlerhafte Angaben im Emissionsprospekt des Lebensversicherungsfonds Hannover Leasing Life Invest Deutschland I ermöglichen den Anlegern, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.
Zinsen zwischen sechs und sieben Prozent wurden den Anlegern des Lebensversicherungsfonds Hannover Leasing Life Invest Deutschland I im Emissionsprospekt in Aussicht gestellt. Eine deutlich zu optimistische Prognose, stellte das Landgericht München fest. Mit Urteil vom 3. April 2017 sprach es einem Anleger daher Schadensersatz aus Prospekthaftung zu (Az.: 28 O 2272/16).
Der Lebensversicherungsfonds Hannover Leasing Life Invest Deutschland I wurde Ende Mai 2007 aufgelegt und zur Beteiligung angeboten. In dem zu Grunde liegenden Fall hatte sich der Anleger an dem Fonds beteiligt. Nun erhält er seine Einlage abzüglich bereits erhaltener Ausschüttungen gegen die Abtretung seiner Anteile zurück.
Das Landgericht München stellte fest, dass der Anleger nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden sei. Denn in dem Prospekt wurden Verzinsungen von sechs bis sieben Prozent in Aussicht gestellt. Diese Prognose sei aber fehlerhaft. Wie sich aus einem Sachverständigengutachten ergibt, sei im Branchendurchschnitt im Jahr 2007 lediglich mit einer Verzinsung von 4,24 Prozent zu rechnen gewesen. Die Prognose in dem Prospekt sei daher deutlich zu hoch angesetzt.
Die Prospektangaben müssen den Anleger aber in die Lage versetzen, sich ein genaues Bild von seinem Beteiligungsobjekt verschaffen zu können. Dazu muss er über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, vollständig und verständlich aufgeklärt werden. Zu diesen wesentlichen Umständen gehören auch Prognosen über die Entwicklung des Anlageobjekts. Der Anleger könne dabei erwarten, dass der Prospektherausgeber aus Erfahrungen der Vergangenheit vorsichtig kalkulierend auf die Zukunft schließt. In dem Prospekt seien die Prognosen aber deutlich zu positiv, so das Landgericht.
„Anleger, die sich am Hannover Leasing Life Invest Deutschland I beteiligt haben, haben nach diesem Urteil nun gute Chancen, Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung geltend zu machen“, erklärt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Allerdings haben die Anleger dafür nicht mehr lange Zeit, da Verjährung droht. Die Ansprüche verjähren auf den Tag genau zehn Jahre nach Zeichnung der Fondsanteile. Anleger, die ihre Forderungen noch geltend machen wollen, sollten daher umgehend verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.











