(openPR) Das Landgericht Gießen entschied in einer Angelegenheit eines Anlegers des Fonds Hannover Leasing Nr. 165 „Wachstumswerte Neues Europa 2“, Geschäfts- und Bürogebäude „Apollo Business Center“, Bratislava gegen die vermittelnde Bank auf Schadensersatz und Rückabwicklung für den Anleger. Der Entscheidung lag zugrunde, dass der Anleger insbesondere auf die Empfehlung seiner Hausbank die Beteiligung an dem Fonds Hannover Leasing „Wachstumswerte Neues Europa 2“ zeichnete. Im Laufe des Verfahrens wurde der vermittelnden Bank vorgehalten, dass sie die Innenprovisionen, die sie für die Vermittlung erhielt, verschwieg. Zwar wurde der Kläger über das Agio in Höhe von 5% der Beteiligungssumme informiert. Doch wußte er nicht und hielt der Bank vor, dass weitere 4,21% der Beteiligungssumme an die Bank fließen. Mit seiner Klage forderte der Kläger Schadensersatz. Es gelang der Beklagten auch nicht, dass Landgericht Gießen davon zu überzeugen, dass der Kläger sich in Kenntnis der tatsächlich geflossenen Provisionen dennoch zur Anlage entschlossen hätte. Im Ergebnis folgte das Landgericht Gießen der Argumentation des anwaltlich vertretenen Klägers und verurteilte die vermittelnde Bank zum Schadensersatz. Demgemäß wird bei Vorteilsausgleichung rückabgewickelt. Rechtsanwalt Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Mit dieser Entscheidung setzt das Landgericht die etablierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort, wonach Banken ihre Kunden vor der Anlageentscheidung über Vertriebsprovisionen aufzuklären haben. Das ist richtig und wichtig. Denn ein Kunde sollte selbst in die Lage versetzt sein, das Umsatzinteresse der Bank einzuschätzen und sich damit ein Urteil bilden können, ob seine Bank eine Empfehlung nur aus einem eigenen Verdienstinteresse ausspricht."
Vgl. Sie auch:
http://www.kanzlei-renner.de/Hannover_Leasing_Fonds.html
Autor und Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Ralf Renner
- Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -
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Rechtsanwalt Renner vertritt zahlreiche geschädigte Fondsanleger gegen Banken.
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner sind geschlossener Fonds, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt. In diesen Zusammenhängen treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie bei der Fondszeichnung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Denn ein Anlageberater hat über alle Umstände, die für Anlageentscheidung des Kunden wesentlich sind, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren. Schadensersatzansprüche sollten geprüft werden, wenn auf die Anlagerisiken nicht genügend hingewiesen wurde oder nicht offensichtliche Innenprovisionen (sogenannte kick-back-Zahlungen) verschwiegen wurden. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.











