(openPR) Im Zusammenhang mit dem viel diskutierten Abgasskandal ist nun politisch und in den Medien viel zu hören und zu lesen.
Man kann nun dazu sagen: Vieles kann man noch nicht durchblicken und wird - vielleicht bewusst - auch nicht offen gelegt.
Was sich herauskristallisiert, ist, dass die Politik mit den Automobilherstellern eine "Lösung" entwickelt, die diesen beiden und deren Interessen genügen soll. Ob die Interessen der betroffenen Verbraucher und Erwerber eines Diesel-Fahrzeuges dabei berücksichtigt werden, bleibt dahingestellt.
Zu raten ist, dass die Verbraucher den jeweiligen Hersteller des Fahrzeuges und den Veräußerer - sehr oft Vertragshändler - anschreiben und auffordern, Erklärungen u. a. dahingehend abzugeben, dass an dem jeweiligen Fahrzeug u. a. keine Software eingesetzt wurde, die geeignet ist, Abgaswerte und/oder die betrieblichen Anforderungen an das Fahrzeug zu beeinflussen. Ferner sollte u. a. dazu aufgefordert werden, die Erklärung abzugeben, dass das Fahrzeug in dem veräußerten Zustand den gesetzlichen und europäischen Vorgaben entspricht (die vorstehenden Beispiele sind nicht abschließend!).
Nähere Einzelheiten sollten - auch im Zusammenhang mit der Frage nach einer Rückabwicklung des Kaufvertrages für den Fall einer arglistigen Täuschung des Kunden - mit einem Rechtsanwalt oder einem Verbraucherschutzverein abgestimmt werden.
Hier ist eine pauschale Bewertung nicht möglich, sondern bedarf der Einzelfallberatung.





