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Droht BMW eine Milliardenstrafe wegen Kartellbetrug?

(openPR) Nur VW und Daimler straffrei wegen Selbstanzeige?

München - 24.07.2017. Nach Informationen des SPIEGEL haben sich die deutschen Autobauer seit den neunziger Jahren in geheimen Arbeitskreisen miteinander abgestimmt. Während Daimler, VW, Audi und Porsche eine entsprechende Selbstanzeige bei den Kartellbehörden eingereicht haben, ist nicht bekannt, ob auch BMW geeignete Schritte unternommen hat um als Kronzeuge Strafmilderung oder Straffreiheit zu erlangen. Bisher hatte BMW die Schockwellen, die der so genannte Diesel-Skandal durch die Automobilbranche schickte, mehr oder weniger erfolgreich umschiffen können. Nach VW war zuletzt Daimler wegen angeblich manipulierter Dieselmotoren in die Schlagzeilen geraten. Sollte sich herausstellen, dass die rund 1.000 geheimen Sitzungen in etwa 60 verschiedenen Arbeitsgruppen der großen deutschen Automobilhersteller tatsächlich gegen Kartellrecht verstoßen haben und der VW-Konzern mit Porsche und Audi sowie Daimler wegen ihrer Selbstanzeige ganz oder fast ganz ohne Strafe bleiben, dürfte der Löwenanteil eines etwaigen Bußgelds wohl an BMW hängen bleiben. In Anbetracht des Zeitraums und des Umfangs der Absprachen erschiene dann eine Strafe im Milliardenbereich nicht unbedingt unrealistisch. Vor einem Jahr erst ist ein Lastwagenkartell ausgehoben und zur Zahlung von 2,9 Mrd. Euro verurteilt worden.



Die BMW Aktie hat seit Frühjahr 2015 bereits 30% verloren und ist unmittelbar nach Bekanntwerden der geheimen Absprachen noch einmal unter die Räder gekommen. „Das Risiko von Strafzahlungen, das sich aus kartellrechtlich relevanten Absprachen ergibt, hätte viel früher öffentlich gemacht werden müssen.“ meint Rechtsanwalt Franz Braun, Partner in der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei CLLB Rechtsanwälte in München. Nach Einschätzung des Anwalts können deshalb Anleger, die zu Höchstpreisen BMW Aktien erworben haben und durch den Kursrutsch jetzt Verluste erleiden, eine Entschädigung verlangen. „Wer nachweisen kann, dass er die Aktien überhaupt nicht gekauft hätte, wenn er von den mutmaßlichen Kartellverstößen gewusst hätte, kriegt dann den vollen Kaufpreis zurück. Alle anderen können jedenfalls den Kursschaden ersetzt verlangen, der sich aus der aktuellen Entwicklung ergibt.“ sagt Braun.

Weil sich die kartellrechtlichen Vorwürfe nicht nur gegen BMW richten, sondern auch gegen VW und Daimler, gilt nach Einschätzung des Anwalts für diese Aktien im Grunde nichts anderes. Denn ob und in welchem Umfang die Selbstanzeigen tatsächlich zur Straffreiheit führen, ist nach wie vor offen. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.

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