(openPR) Mit der Einführung des Bestellerprinzips zum 1.06.2015 haben viele Wohnungsmakler erhebliche finanzielle Einbußen erleiden müssen. Einige mussten ihre Tätigkeit einstellen, andere wurden sogar vermögenslos und mussten Hartz IV beantragten.
In diesem Buch wird anhand von über 15 Beispielen aufgezeigt, dass auch Mietsuchende erhebliche Nachteile durch das „unechte“ Bestellerprinzip erleiden müssen.
Die Autoren, Helge Ziegler, Dipl. Wirtschaftsjurist (FH), Dipl. Immobilienwirt (DIA), Geschäftsführender Gesellschafter der Immobilia GmbH und Präsident des BVFI – Bundesverband für die Immobilienwirtschaft sowie Dr. Ralf Stark, Rechtsanwalt in eigener Kanzlei mit derzeit 11 Berufsträgern, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Dozent für Öffentliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilrecht sowie für Wirtschaftsrecht an der Akademie für Steuern, Recht & Wirtschaft sind erfahrene immobilienwirtschaftliche Praktiker. Sie beschäftigten sich intensiv mit den gesetzlichen Bestimmungen des neuen WoVermittG und den juristischen Kommentaren zum Bestellerprinzip.
Zu ihrer Überraschung kristallisierte sich dabei eine Vorgehensweise heraus, die es Wohnungsmaklern ermöglicht, für Wohnungssuchende wieder provisionspflichtig tätig zu sein. Anhand von anschaulichen Praxisfällen schildern sie die Vorgehensweise.
Der in diesem Buch bis ins Detail aufgezeigte Lösungsweg ist einfach zu handhaben und praxistauglich, vor allen aber rechtssicher. Mehrere Juristen, u.a. auch Prof. Dr. Friedhelm Hufen, Professor für öffentliches Recht – Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Mainz, Verfasser des im Zuge der Verfassungsbeschwerde gegen das Bestellerprinzip erstellten Rechtsgutachtens „Zur verfassungsrechtlichen Beurteilung des Bestellerprinzips im Wohnungsvermittlungsrecht“ haben dies geprüft und bestätigt.
Auch Gerichte hatten sich schon mit Klagen von Mietern und deren Rechtsanwälten zu beschäftigen, weil diese meinten, die Provisionsbegehren der Makler widersprächen dem Bestellerprinzip. Die Gerichte bejahten die Rechtsaufassungen der Makler, nachdem diese die hier empfohlene Vorgehensweise vorgetragen haben und beweisen konnten. Demgemäß wurden die Mieter zur Zahlung der Provision verurteilt.
Mehr Informationen unter www.mieterprovision.info und www.immobilienfachverlag.de













