(openPR) Immobilien-Makler müssen, als eine der wenigen Gewerbetreibenden, ihre Vertriebskosten gegenüber Erwerbern offen darlegen - im Gegensatz zu anderen Produktanbietern. Normalerweise werden die Vertriebskosten, die bei dem Verkauf eines Produktes anfallen, in den am Markt ersichtlichen Endpreis einkalkuliert. So sind sie für den Endverbraucher nicht ersichtlich. Dies erscheint im betriebswirtschaftlichen Absatzgedanken dem Endverbraucher gegenüber sauberer und seriöser, als wenn zusätzlich, wie bei einem Immobilien-Makler, mit dem Zusatz: „Zusätzlich zum Kaufpreis ist eine Käuferprovision in Höhe von 3,48 % vom Kaufpreis zu zahlen.“, geworben wird. Um ein branchennahes Beispiel zu nennen, seien hier Bauträger von Wohnungen erwähnt, die ihre Vertriebskosten in den Endpreis der Immobilie einkalkulieren. Bei ihnen kann es sein, dass sie in der Spitze bis zu 20 % vom Kaufpreis an Vertriebsprovision in den Kaufpreis einrechnen. Vom Grundsatz ist es das Gleiche, wie der Endverbraucher die Vertriebskosten bezahlt, mit dem feinen Unterschied, dass er bei einem Bauträger nicht selten das 3- bis 6-fache an Vertriebsprovision bezahlt. Ein anderes Beispiel: beim Verkauf von Neuwagen kalkulieren die Werke für ihre Autohäuser etwa 12 - 17 % an Vertriebskosten in den nach außen ersichtlichen Kaufpreis eines Fahrzeugs ein. Solch hohe Vertriebs-Provisionen ließen sich im klassischen Maklergeschäft nicht realisieren. Daher sollten Verkäufer von Immobilien eine Erfolgsprovision von 3,48 % zulassen, sie gar freiwillig für eine vorausgesetzt gute Dienstleistung zahlen, denn: 3,48 % an Vermittlungsprovision ist nicht zu viel, wie so oft behauptet, sondern ein Minimum, damit der Makler gegenüber seinem Kunden eine qualitative Dienstleistung erbringen kann. Der erfahrene und professionell arbeitende Makler berechnet dem Käufer und Verkäufer jeweils 3,48 % an Vermittlungsprovision vom notariell beurkundeten Kaufpreis. Diese Provisionen wird er brauchen, damit er wirtschaftlich arbeiten kann. Makler für gebrauchte Immobilien, die sich ihre Dienste nur zur Hälfte und nur von einer Seite, in der Regel vom Käufer, bezahlen lassen, können im Regelfall nicht die gleiche Qualität und Erfahrung bieten, wie ein Profi, der die gesamte, ortsübliche Provision erhält, sagt Robert Balthasar, von Robert Balthasar Relocation und Immobilien aus Köln.











