(openPR) Das Landgericht Stuttgart verurteilte eine Bank in Zusammenhängen der Beteiligung an dem Immobilienfonds Hannover Leasing 193 wegen fehlerhaftem Emissionsprospekt. Dem Kläger stand ursprünglich ein erheblicher Geldbetrag zur Verfügung. Sein Anlageberater riet ihm die Zeichnung einer Beteiligung an dem Fonds Hannover Leasing 193. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Bank vorgeworfen, dass nicht vollständig über die mit dem Fonds typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufgeklärt wurde. Der Anleger war der Ansicht, durch den Anlageberater falsch beraten worden zu sein. Dabei berief sich der Anleger u.a. darauf, dass der Anlageberater den geschlossenen Immobilienfonds Hannover Leasing 193 als sichere Kapitalanlage zur Altersabsicherung empfahl. Im Laufe des Verfahrens berief sich der anwaltlich vertretene Anleger u.a. auch darauf, dass er nicht darüber aufgeklärt wurde, dass der Emissionsprospekt inhaltlich widersprüchlich und fehlerhaft war. Im Ergebnis folgte das Landgericht Stuttgart der Argumentation der Klägerseite und verurteilte die vermittelnde Bank zum Schadensersatz. Denn das Landgericht Stuttgart stellte dazu fest, dass der Emissionsprospekt fehlerhaft war und die Bank in die Widersprüche in dem Emissionsprospekt hätte erkennen und darüber aufklären müssen. Demgemäß wird bei Vorteilsausgleichung rückabgewickelt. Die gesetzliche Rechtsfolge eines Schadensersatzanspruchs ist, dass die Bank dem Anleger die Beteiligungssumme unter Abzug etwaiger Vorteile zurückzuerstatten hat, d.h. dass der Anleger gegen Rückzahlung der Beteiligungssumme die Beteiligung rückzuübertragen und etwaige weitere Vorteile herauszugeben hat. Damit wurde das Ziel der Klägerseite erreicht. Rechtsanwalt Ralf Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Diese Entscheidung des Landgerichts Stuttgart setzt die anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort. Diese Entscheidung wird anderen Anlegern Mut machen, die richtigen Schritte zu gehen.“
Autor und Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Ralf Renner
- Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -
Tel.: 030 / 810 030 - 22
Rechtsanwalt Renner vertritt zahlreiche geschädigte Fondsanleger gegen Banken.
Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner sind geschlossener Fonds, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt. In diesen Zusammenhängen treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie bei der Fondszeichnung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Denn ein Anlageberater hat über alle Umstände, die für Anlageentscheidung des Kunden wesentlich sind, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren. Schadensersatzansprüche sollten geprüft werden, wenn auf die Anlagerisiken nicht genügend hingewiesen wurde. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.
















