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Basel II: Vorbereitungen zum Gleichbehandlungsgesetz nicht verzögern!

01.08.200616:04 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Basel II: Vorbereitungen zum Gleichbehandlungsgesetz nicht verzögern!

(openPR) Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) tritt nun doch nicht wie geplant zum 1. August 2006 Kraft. Das Gesetz wurde dem Bundespräsidialamt verspätet zugeleitet, so dass der Bundespräsident zunächst rechtliche Prüfungen abwarten muss, bevor er seine Unterschrift leisten kann.

Dennoch sollten Unternehmen mit ihren Vorbereitungen zum AGG auf jeden Fall „am Ball“ bleiben und die Risikoabwehr nicht verzögern.

Die richtigen Maßnahmen zum AGG können die unternehmerischen Risiken deutlich reduzieren und spielen somit eine gewichtige Rolle bei der Einstufung im Ratingverfahren. Denn dort geht es neben der Qualität der Personalstruktur auch um die Nachvollziehbarkeit einer objektiven Personalauswahl, -beurteilung und –förderung.
Genau diese Kriterien sind auch hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Ungleichbehandlung wichtig.

Darüber hinaus führt das professionelle Management von Konflikten insgesamt zu einer drastischen Kosten- und Risikosenkung.
Mit diesen Maßnahmen beeinflussen Sie die Kreditkonditionen positiv und senken damit die Kosten für Ihr Unternehmen.

actunis
Königstrasse 10c
70173 Stuttgart
Telefon: 0180/ 11 44 55 0-0 (Ortstarif)
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