openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Keine Arbeitszeitverringerung in der Form 11 Monate arbeiten, 1 Monat frei

Bild: Keine Arbeitszeitverringerung in der Form 11 Monate arbeiten, 1 Monat frei
Arbeitsrechtskanzlei Wurll Klein
Arbeitsrechtskanzlei Wurll Klein

(openPR) Der Kläger, ein Co-Pilot mit einer vereinbarten Monatsarbeitszeit von 169 Stunden, verlangte von seinem Arbeitgeber die Verringerung der Arbeitszeit um 1/12 dergestalt, dass seine Vollzeitbeschäftgung auf die Zeit von Januar bis November begrenzt und er im Dezember arbeitsbefreit wird.

Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer, desssen Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate Bestand hat, gem. § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) verlangen, dass seine vertragliche Arbeitszeit verkürzt wird. Der Arbeitgeber hat der gewünschten Arbeitszeitverkürzung zuzustimmen, soweit nicht betriebliche Gründe entgegenstehen.

Das LAG Düsseldorf (17.05.2006, 12 Sa 175/06) hat in seiner Entscheidung jedoch die Auffassung vertreten, dass der Anspruch auf Arbeitszeitverringerung nur innerhalb des vereinbarten Arbeitszeitmodells, z.B. Wochen- oder Monatsarbeitszeit, nicht jedoch unabhängig hiervon geltend gemacht werden kann. Zudem hat es als betrieblichen Grund ausreichen lassen, wenn in der begehrten Freistellungsphase eine Überzahl von Erholungsurlaubsanträgen anderer Mitarbeiter (Schulferien, Jahresende) vorliegen. Die Entscheidung steht der Entscheidung des LAG Düsseldorf (01.03.2002 LAGE Nr. 5 zu § 8 TzBfG) entgegen. Die Revision wurde zugelassen.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 94997
 219

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Keine Arbeitszeitverringerung in der Form 11 Monate arbeiten, 1 Monat frei“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Gehaltsumwandlung kann für Mütter ungünstig sein
Gehaltsumwandlung kann für Mütter ungünstig sein
… bleiben. Die Mutter hat mit ihrem Partner abgesprochen, derweil zusätzlich mit 125 Euro im Monat fürs Alter vorzusorgen, um den Rentennachteil aus der Arbeitszeitverringerung zu kompensieren. Die Altersvorsorge soll aus Gehaltsumwandlung erfolgen, zumal der Arbeitgeber dann 15 % dazuzugeben würde. Der geringere Nettoverdienst kann durch das Vollzeit-Einkommen …
Bild: Der Expertentipp im März – Kann man Käse einfrieren?
Der Expertentipp im März – Kann man Käse einfrieren?
… geschnitten und versetzt gelegt oder in geriebener Form einfrieren. Es ist wichtig, ihn absolut luftdicht zu verpacken. Dann kann er problemlos für bis zu drei Monate im Tiefkühlfach lagern. Bei Bedarf den Käse langsam im Kühlschrank auftauen lassen, damit die Konsistenz weitgehend erhalten bleibt. Für Fondue eignet sich eingefrorener Käse nicht. Tipp: …
Ferienjobs – Diese steuerlichen Folgen sollten Sie kennen!
Ferienjobs – Diese steuerlichen Folgen sollten Sie kennen!
… der Lohnbesteuerung. Voraussetzung für ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis ist, dass die Dauer des Ferienjobs bei einer Arbeitswoche von mindestens 5 Tagen höchstens 3 Monate beträgt. Bei einer Arbeitswoche unter 5 Tagen dürfen gesamt 70 Arbeitstage nicht überschritten werden. Für Schüler, die noch vollzeitschulpflichtig sind, beschränkt sich …
Das besondere Weihnachtsgeschenk: Wein-Abonnement für 3, 6 oder 12 Monate
Das besondere Weihnachtsgeschenk: Wein-Abonnement für 3, 6 oder 12 Monate
… länger: Wenn Weihnachten vorüber und der Tannenbaum entsorgt ist, alle Plätzchen aufgegessen sind und die Schokolade wieder Osterhasen-Form annimmt, sorgt das Wein-Abo noch monatelang für Genuß. Die Weinsocietät (www.weinsocietaet.de), ein Fachgeschäft für edle Tropfen mit Sitz in Frankfurt am Main, bietet mit den Wein-Abonnements eine originelle Geschenkidee …
Schweiz Strom Homepage-Kampagne im Juli 2010: Die Basisausstattung für Naturliebhaber
Schweiz Strom Homepage-Kampagne im Juli 2010: Die Basisausstattung für Naturliebhaber
… Wasserkraftwerken erzeugt wird. Für ganz Baden-Württemberg gilt ein einziger, transparenter Preis: 7,95 € monatlicher Grundpreis, ein Arbeitspreis von 18,99 Cent pro kWh und zwölf Monate Preisgarantie. Keine Vorauskasse, keine Kaution, kein Mindestverbrauch. Der Wechsel ist einfach: Im Internet unter www.schweizstrom.com oder unter der Telefonnummer 00800 60 60 65 …
Bild: Große Resonanz auf die Spendenaktion der Firma K&L Wall ArtBild: Große Resonanz auf die Spendenaktion der Firma K&L Wall Art
Große Resonanz auf die Spendenaktion der Firma K&L Wall Art
… schwererkrankter Kinder können mit Ihrer Spende erfüllt werden. Insbesondere zu Weihnachten ist es besonders schön an all jene zu denken, die durch ihre Erkrankung viele Monate oder Jahre in Kinderkliniken auf ihre Heilung hoffen. Sie haben dazu beigetragen diese Kinder in ihrem Therapieerfolg zu unterstützen. Die strahlenden Kinderaugen vor, während …
Bild: 17 Monate altes Kleinkind erhält als jüngster Patient der Türkei das Herzunterstützungssystem EXCOR® PediatricBild: 17 Monate altes Kleinkind erhält als jüngster Patient der Türkei das Herzunterstützungssystem EXCOR® Pediatric
17 Monate altes Kleinkind erhält als jüngster Patient der Türkei das Herzunterstützungssystem EXCOR® Pediatric
… Izmir, implantierte vergangenen Monat seinem bisher jüngsten Patienten das EXCOR® Pediatric Herzunterstützungssystem der Firma Berlin Heart. Der schwer herzkranke Patient ist 17 Monate alt und leidet seit seiner Geburt an idiopathischer Kardiomyopathie, einer schweren Form der Herzmuskelerkrankung, die die lebensnotwendige Funktion des Herzens massiv …
Bild: Hotze Rechtsanwälte - Arbeitsrecht & Strafrecht: Arbeitnehmer haben grundsätzlich ein Recht auf Teilzeitarbeit
Hotze Rechtsanwälte - Arbeitsrecht & Strafrecht: Arbeitnehmer haben grundsätzlich ein Recht auf Teilzeitarbeit
… Befristungsgesetzes. Kein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit besteht lediglich für Arbeitnehmer in Kleinunternehmen mit in der Regel bis zu 15 Beschäftigten. Der Wunsch auf Arbeitszeitverringerung und deren Umfang ist spätestens drei Monate vor dem begehrten Beginn der Verringerung gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen. Formvorschriften sind dabei …
Bild: Wie funktioniert die neue Brückenteilzeit?Bild: Wie funktioniert die neue Brückenteilzeit?
Wie funktioniert die neue Brückenteilzeit?
… spätestens einen Monat vor dem gewünschten Teilzeitbeginn schriftlich zu entscheiden; entscheidet der Arbeitgeber nicht schriftlich so gilt seine Zustimmung zur befristeten Arbeitszeitverringerung kraft Gesetzes als erteilt. Will der Arbeitgeber den Brückenteilzeitantrag ablehnen, so muss er dies ebenfalls schriftlich machen. Wenn der Arbeitnehmer aus …
Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung nach Elternzeit
Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung nach Elternzeit
… den Verteilungswünschen des Arbeitnehmers zustimmen, jedoch nur wenn keine betrieblichen Gründen entgegenstehen. Ein solcher Grund liegt beispielsweise vor, wenn die Arbeitszeitverringerung die Betriebssicherheit gefährdet oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. In seiner Begründung führt der Beklagte an, dass eine Festlegung der Arbeitszeit von 9 …
Sie lesen gerade: Keine Arbeitszeitverringerung in der Form 11 Monate arbeiten, 1 Monat frei