(openPR) Fragt man pflegende Angehörige, was ihnen am meisten fehlt, so lautet die Antwort in den meisten Fällen: Zeit! Speziell für den Personenkreis pflegender Angehöriger hat der Gesetzgeber die sog. Verhinderungspflege mit im Pflegeversicherungspaket als Leistung vorgesehen. Diese bekommen Menschen, die einen pflegebedürftigen seit mindestens 6 Monaten in seiner häuslichen Umgebung gepflegt haben und bei Pflegegrad 2-5. Mit dieser Leistung ist ein Anspruch auf die Kostenübernahme einer Ersatzpflege verbunden. Jährlich stehen Ihnen für bis zu sechs Wochen 1.612 Euro für diese Ersatzpflege zu. Dabei ist es unerheblich, ob Sie einen Urlaub planen, also verreisen wollen, oder wegen einer eigenen Erkrankung an der Pflege gehindert sind. Haben Sie die Leistungen für die sog. Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, können von dieser zusätzlich noch einmal bis zu 50% in Anspruch genommen werden. Das wären zusätzlich bis zu 806 Euro.
Beispiel:
Frau Schmidt aus München pflegt seit 2 Jahren Ihren an Demenz erkrankten Ehemann. Der Pflegealltag und das Loslassen fiel Ihr in den letzten Monaten besonders schwer. Auf Druck Ihrer Kinder hat Sie sich nun doch für eine Kur in Bad Aibling entschlossen. Ihr Ehemann sollte aber auf gar keinen Fall in eine stationäre Einrichtung. Die Pflegeberatung in München beriet die Kinder zur Verhinderungspflege und über passende Hilfen zu Hause. Die Kinder entschieden sich mit dem bundesweiten Pflegedienst Humanis Kontakt aufzunehmen. 3 Tage später wurde ein persönlicher Termin mit der Pflegedienstleitung, Frau Haug, im Haushalt der Schmidt´s vereinbart. Bei diesem Gespräch war die ganze Familie anwesend. Frau Haug von Humanis nahm sich Zeit, um der Familie die gesamten Abläufe der sog. 24 Stunden Pflege als Verhinderungspflege zu erklären. In diesem Gespräch sammelte sie zudem wichtige Informationen für die Auswahl der passenden Betreuungskraft aus dem festangestellten Mitarbeiterpool von Humanis. Vor allem hatte dieser Gesprächstermin für Frau Schmidt eine beruhigende Wirkung, so dass Ihr das Loslassen leichter fiel. Am Vortag der Kur reiste nun die Pflegedienstleitung mit der vorgesehenen Betreuungskraft, Frau Huber, an. Das hatte sich Frau Schmidt so gewünscht, um die Dame kennenzulernen und einarbeiten zu können. Frau Huber betreute dann während der Kur von Frau Schmidt deren Ehemann zuhause, grundpflegerisch und hauswirtschaftlich. Als erfahrene Kraft wusste Sie mit Herrn Schmidt umzugehen.
Bei Verhinderung der sonst pflegenden Person, muss heute niemand mehr in ein Kurzzeitpflegeheim. Wie im Beispiel gesehen, lässt sich eine sog. 24 Stunden Pflege auch als Verhinderungspflege zu Hause organisieren. Mit dem Leitsatz „Ambulant vor Stationär“ favorisiert sogar der Gesetzgeber diese Versorgungsform.