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Verhinderungspflege: Ihr Anspruch- bis zu 2.418.-€- pro Jahr verfällt bald!

06.11.202313:33 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Verhinderungspflege: Ihr Anspruch- bis zu 2.418.-€- pro Jahr verfällt bald!

(openPR) 2.418.-€ pro Jahr Anspruch: Haben Sie schon Ihr 2023er - Budget der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege genutzt? Nein? Dann haben Sie nur noch wenige Wochen Zeit…. 

Um was geht es? 

Die Verhinderungspflege, manchmal auch Ersatzpflege genannt, ist eine Leistung der Pflegekasse. Sie soll dann einspringen, wenn die eingetragene Pflegeperson verhindert ist, also zum Beispiel Urlaub macht, beruflich wegmuss oder einfach mal eine Auszeit benötigt. Man muss die Verhinderung nicht nachweisen.

Man kann mit der Verhinderungspflege jemanden ganz oder teilweise bezahlen, der oder die die eingetragene Pflegeperson vertritt und die Pflege durchführt.

Wer bekommt die Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege?

Es gibt 2 Voraussetzungen: Die Person muss vor Beantragung mindestens 6 Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt worden sein und mindestens Pflegegrad 2 haben. Dann gibt es im Jahr bis zu 1612.-€. Und falls die Kurzzeitpflege, das ist die Ersatzpflege im Pflegeheim, nicht benötigt wird, dann kann ein Teil davon zur Verhinderungspflege übertragen werden: Im Jahr haben Sie dann bis zu 2418.-€.

Wann verfällt das Budget?

Die Verhinderungs.- und Kurzzeitpflege ist ein Jahresbudget. Nutzt man es nicht im (Kalender)jahr, dann verfällt es, ein Übertrag ist nicht möglich. Im neune Jahr gibt es ein neues Budget.

Kann man dies auch bei der sogenannten „24h-Pflege“ nutzen?

Ja. Es muss aber eine Pflegeperson, zum Beispiel ein Kind, eingetragen sein, welche auch die Pflege tatsächlich durchführt. Ist dauerhaft ein Pflegedienst („24h-Pflege“) vor Ort, dann gibt es (eigentlich) keine Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege, da die Pflegeperson nicht verhindert sein kann, wenn ein deutscher Pflegedienst oder die ausländische Betreuungskraft (BK) die Versorgung immer durchführt.

Mögliche Strategien:

Bucht man nur zeitweise einen „24h-Pflegdienst“ wie https://www.humanis-pflege.de , dann dürfte es keine Probleme geben – die primäre Betreuung / Pflege macht die eingetragene Pflegeperson. 

Bei einem ausländischen Anbieter, vermittelt zum Beispiel von Attendus GmbH, bleibt man als Pflegeperson eingetragen und nutzt nur (zum Beispiel) eine Monatsrechnung des ausländischen Anbieters pro Jahr als VHP. Hier gibt es dann bis zu 2.418.-€.

Bei einem deutschen Pflegedienst mit Kassenzulassung (wie Humanis-Pflegedienst) nutzt man zu Beginn die VHP (maximal 2.418.-€) und wechselt nach einem Monat zur Dauerpflege. Beantragen Sie ebenfalls zum nächsten Monat die Umstellung von Pflegegeld auf die (viel höheren) Pflegesachleistungen.

Ein letzter Tipp:

Zum Jahresende wird es bei allen Anbietern eng – egal, ob ambulanter „24h-Dienst“ zu Hause oder im Heim. Weshalb? Viele Angehörige machen über die Feiertage Urlaub, die Nachfrage steigt deutlich. Und gleichzeitig machen auch etliche Pflegekräfte Urlaub. 

Benötigen Sie also über die Feiertage Unterstützung, dann haben empfehle ich, schnell aktiv zu werden. Kontaktieren Sie jetzt einen Anbieter.  https://www.humanis-pflege.de/ und https://attendus.de/verhinderungspflege  haben aktuell noch Kapazitäten frei - im ganzen Bundesgebiet.

 

Video:
Verhinderungspflege in der 24h-Betreuung einsetzen
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