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Neues Pflegestärkungsgesetz gilt seit dem 1. Januar

02.02.201519:35 UhrFreizeit, Buntes, Vermischtes
Bild: Neues Pflegestärkungsgesetz gilt seit dem 1. Januar
c YATReisenGmbH
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(openPR) Spezialreiseveranstalter für Menschen mit Handicap hilft bei Fragen und bietet weitere Informationen

Paderborn. Seit dem ersten Januar 2015 gilt das „erste Pflegestärkungsgesetz - PSG I“, welches pflegebedürfte Menschen und pflegende Verwandte entlasten soll. Besonders bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie den zusätzlichen Betreuungsleistungen gibt es Änderungen bezüglich der Höhe und der Dauer der Leistungen.



Pflegebedürftige und deren Angehörige erhalten mehr Unterstützung von der Pflegeversicherung. Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz wurde die Verhinderungspflege von jährlich 1.550 € auf 1.612 € angehoben und kann statt 4 Wochen nun bis zu 6 Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden. Ebenfalls neu ist, dass der Leis-tungsbeitrag der Verhinderungspflege um 50 % aus Mitteln der Kurzzeitpflege erhöht werden kann. Auch die Kurzzeitpflege wurde, für die Dauer von maximal 4 Wochen, auf 1.612 € erhöht. Sie kann ebenfalls durch die Verhinderungspflege aufgestockt werden: Wurde die Verhinderungspflege noch nicht in Anspruch genommen, kann der Betrag der Kurzzeitpflege auf 3.224 € erhöht werden. Gleichzeitig erweitert sich die Dauer der Leistun-gen auf 8 Wochen. Den Leistungsempfängern steht somit ein höheres Budget zur Verfügung, um eine eventuell benötigte Übergangspflege zu ermöglichen und pflegende Angehörige zu entlasten.

Neben der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es auch Änderungen bei den zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Der Grundbetrag wurde auf 104 €/Monat, der erhöhte Bedarf auf 208 €/Monat, erhöht. Außerdem können Personen mit Pflegestufe 0 neben der Verhinderungspflege nun auch die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.

Der Paderborner Spezialreiseveranstalter YAT Reisen bietet im Rahmen einer betreuten Urlaubsreise die Mög-lichkeit der übergangsweisen Pflege. Pflegebedürftige Menschen erleben auf den Reisen eine ereignisreiche und gleichsam erholsame Zeit, während pflegende Angehörige entlastet werden und sich eine Auszeit von der Pflege nehmen können. YAT Reisen ist anerkannter Anbieter niedrigschwelliger Hilfe- und Betreuungsleistungen. Die Mitarbeiter sind umfangreich im Bereich des neuen Pflegestärkungsgesetzes geschult und helfen bei der Organi-sation der Pflege und Betreuung. Das YAT Team kann Interessierte und Kunden individuell zu den einzelnen Budgets beraten und ausführlich zu den betreuten Reisen informieren.
Weitere Informationen zu dem neuen Pflegegesetz können auf der Webseite von YAT Reisen unter www.finanzierung.yat-reisen.de abgerufen werden. Der Kundenservice von YAT Reisen ist von Montag bis Freitag unter der Telefonnummer 05254 662350 zu erreichen.

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