(openPR) Geld allein pflegt noch keinen Menschen
Wer als pflegender Angehöriger einen lieben Mitmenschen umsorgt, der benötigt auch Erholungszeiten. Egal, ob die Wahl auf regelmäßige Auszeiten oder einen Urlaub fallen: Für die Zeit, in der Pflegende verhindert sind, ihre Angehörigen selbst zu umsorgen, muss natürlich personeller Ersatz für eine „Verhinderungspflege“ organisiert werden. Oft leichter gesagt als getan.
Anspruch und Finanzierung von „Verhinderungspflege“ gesetzlich geregelt
Liegt für die familiär betreute Person eine Pflegeeinstufung vor (mindestens Pflegegrad 2) und besteht diese seit mindestens sechs Monaten, dann erstattet die Pflegekasse bis zu 1.612 Euro pro Jahr für Verhinderungspflege. Dieser Betrag kann sich sogar um weitere 806 Euro erhöhen, wenn Leistungen für eine Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen werden. Soweit die formelle Seite.
Trotzdem werden diese Mittel und Möglichkeiten von den Versicherten und Anspruchsberechtigten bei weitem nicht ausgeschöpft, wie u. a. Untersuchungen der AOK 2016 und 2017 belegt haben. Die angegebenen Gründe dafür sind vielschichtig. Häufig scheitert die Inanspruchnahme an mangelnder Information und Aufklärung über Verhinderungspflege. Nicht selten wird aber auch die mangelnde Verfügbarkeit professioneller Kräfte ins Feld geführt, denn nicht jeder sieht eine beliebige Person aus der Nachbarschaft für diese sensible und verantwortungsvolle Aufgabe als geeignet an.
Wo ist professionelle Unterstützung zu finden?
Während ambulante Pflegedienste in vielen Regionen schon jetzt an ihre personellen Grenzen stoßen, um zusätzlich zur pflegerischen Grundversorgung auch noch Verhinderungspflege oder Alltagsbetreuung zu übernehmen, können z. B. qualifizierte Senioren-Assistenten als flexible und professionelle Dienstleister eine exzellente Wahl sein. Die inzwischen mehr als 1.000 nach dem „Plöner Modell“ geschulten Fachkräfte sind speziell auf die Betreuung älterer Menschen eingestellt und vorbereitet. Zu finden unter www.die-senioren-assistenten.de oder www.bdsad.de. Auch stehen örtliche Pflegestützpunkte mit fachlichem Rat zur Verfügung.











