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Opalenburg Vermögensverwaltung SafeInvest Fonds: Ausstiegsmöglichkeiten der Anleger

Bild: Opalenburg Vermögensverwaltung SafeInvest Fonds: Ausstiegsmöglichkeiten der Anleger
BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

(openPR) Die Beteiligung an den Opalenburg Vermögensverwaltung SafeInvest Fonds haben den Anlegern bisher keinen Erfolg beschert. Im Gegenteil. Anleger, die sich nicht für eine Einmalzahlung, sondern für ein Ratenmodell entschieden haben, werden derzeit aufgefordert, ausstehende Zahlungen zu leisten. Ob sie ihr Geld in Form von Ausschüttungen wiedersehen werden, ist ungewiss. Es drohen hohe Verluste, die bis zum Totalverlust reichen können, wenn sich die Anleger nicht zur Wehr setzen.



Die Fonds Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG und Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2 KG schreiben Verluste. Für die Anleger ist aus den erhofften Renditen nichts geworden. Spätestens nach einem Bericht des ZDF-Magazins „Frontal 21“ vom 4. April 2017 dürften die Anleger mehr denn je um ihr Geld fürchten. Demnach wurden Planungen nicht wie vorgesehen umgesetzt und Anleger wurden auf nahezu unglaubliche Weise angeworben.

Der Reihe nach: Die Opalenburg SafeInvest Fonds bieten den Anlegern die Möglichkeit, schwerpunktmäßig an einem Immobilienportfolio und in typische stille Beteiligungen zu investieren. Wahlweise konnten sich die Anleger als Kommanditisten oder über die CT-Treuhand-Steuerberatungsgesellschaft beteiligen. Investiert werden sollte überwiegend in Immobilien in Süddeutschland. Doch statt in eine Wohnung in München wurden die Anlegergelder beispielsweise in eine Wohnung in Essen investiert, wie „Frontal 21“ berichtet. Das bringt naturgemäß geringere Mieteinnahmen ein. Nicht die einzige Ungereimtheit. So soll es auch personelle Verflechtungen zwischen der Treuhand-Gesellschaft und dem Emittenten geben. Da sind Interessenskonflikte im Grunde genommen schon vorprogrammiert. „Die Krönung ist allerdings, dass bei Opalenburg Bewerbungsgespräche offenbar zu Verkaufsgesprächen genutzt wurden. Statt um einen Job ging es plötzlich um eine Geldanlage. Auch wenn Opalenburg diese Vorgehensweise dementiert, ist dies in höchstem Maße unseriös“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Immer mehr Anleger werden sich zurecht fragen, wie sie sich von ihrer Beteiligung wieder trennen können, bevor sie noch lange Jahre weitere Ratenzahlungen leisten müssen oder wie sie ihr bereits investierten Kapital wieder zurückerhalten. Rechtsanwalt Looser sieht mehrere Lösungsansätze. Zunächst könne geprüft werden, ob die Verträge außerordentlich gekündigt werden können. Alternativ kann auch der Widerruf des Vertrags bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung möglich sein. Zudem sind ggf. auch Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden.

„Anleger haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine anleger- und objektgerechte Beratung. Das bedeutet u.a., dass sicherheitsorientierten Anlegern keine riskanten Geldanlagen vermittelt werden dürfen. Zudem müssen sie über die bestehenden Risiken der Kapitalanlage, wie die Möglichkeit des Totalverlusts, lange Laufzeiten oder die erschwerte Handelbarkeit der Anteile umfassend aufgeklärt werden. Wurde diesen Aufklärungspflichten nicht entsprochen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Das gilt natürlich auch, wenn die Anleger überrumpelt wurden und ihnen in einem Bewerbungsgespräch plötzlich die Beteiligung an einer Geldanlage aufgeschwatzt wurde“, erklärt Rechtsanwalt Looser.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/kompetenzen/bank-und-kapitalmarktrecht/

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