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Umlaufbeschlüsse Opalenburg - Fonds

(openPR) München, 24.06.2019: Mehrere Anleger der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG sowie Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG berichteten den CLLB Rechtsanwälten aktuell, dass sie per Einschreiben ein Schreiben der OPALENBURG Vermögensmanagement GmbH erhalten haben.



Dabei handelt es sich inhaltlich um eine kurz gehaltene Gesellschafterinformation und zwei Umlaufbeschlüsse zur schriftlichen Abstimmung hinsichtlich der Verfügung über Rechte und Ansprüche der Fondsgesellschaft gegen Herrn Rudolf L. Müller sowie dessen Gesellschaften (u.a. der CT-Treuhand-Steuerberatungsgesellschaft mbH) sowie über eine Generalbereinigung wegen etwaiger Ansprüche aufgrund fehlerhafter Ermessensausübung.

Hintergrund sind wohl die seit längerer Zeit bestehenden Streitigkeiten zwischen der Fondgesellschaft und dem Steuerberater Herrn Rudolf L. Müller bzw. dessen Gesellschaften.

Für viele Anleger, die sich mit diesen offen geführten internen Streitigkeiten nicht weiter befassen und sich von der Beteiligung lösen wollen, gibt es eine Reihe positiver Nachrichten:

So verurteilte das Landgericht München I die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG bzw. Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG in mehreren Fällen dazu, das jeweilige Auseinandersetzungsguthaben des von CLLB Rechtsanwälten vertretenen Anlegers zu ermitteln, da die Beteiligung des jeweiligen Anlegers durch außerordentliche Kündigung beendet wurde.

Daneben wurden auch die Opalenburg Vermögensverwaltung AG und die CT-Treuhand-Steuerberatungsgesellschaft mbH in mehreren Fällen vom Landgericht München I zum Schadensersatz verurteilt.

Zudem hat auch das Oberlandesgericht München in mehreren Fällen die Berufungen der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG bzw. Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG durch Beschluss zurückgewiesen und diese von CLLB Rechtsanwälten erstrittenen Urteile damit bestätigt.

Sämtliche hier genannten Verfahren sind noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.

„Diese gerichtlichen Erfolge haben Signalwirkung für eine Vielzahl von Anlegern der Opalenburg SafeInvest Fonds, die sich von ihrer Beteiligung lösen möchten. Bei erfolgreicher Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches wird der Anleger grundsätzlich so gestellt, als hätte er seine Beteiligung nicht abgeschlossen. In diesem Fall hat der Anleger dann unter anderem Anspruch auf Rückzahlung sämtlicher auf die Beteiligung geleisteter Einzahlungen“, so Rechtsanwalt Christoph Schneider von CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin.

Besteht beim Anleger eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Klageverfahrens.

CLLB Rechtsanwälte empfehlen Anlegern der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG bzw. Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG, die sich von der Beteiligung lösen wollen, umgehend durch spezialisierte Rechtsanwälte Rechtsrat einzuholen.

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