(openPR) Landgericht München I spricht Anlegerin der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG Schadensersatz in Höhe von € 47.200,00 nebst Zinsen zu
Landgericht München I hat einer von der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertretenen Anlegerin der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG Schadensersatz in Höhe von € 47.200,00 nebst Zinsen zugesprochen. Zwischenzeitlich hat die Anlegerin den gesamten Betrag erhalten.
Das Landgericht München I verurteilte die Schädigerin (Beklagte zu 3) neben einer weiteren Gesellschaft (Beklagte zu 1) zum Schadensersatz in Höhe sämtlicher bisher eingezahlter Einlagen. Ferner wurde auch festgestellt, dass die Anlegerin von etwaigen Einlageverpflichtungen oder Schäden im Zusammenhang mit der Beteiligung an der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG freizustellen ist.
Das Urteil ist gegenüber der Schädigerin (Beklagte zu 3) rechtskräftig.
In einem weiteren Urteil des Landgerichts München I (nicht rechtskräftig) wurde einem von diesen Rechtsanwälten vertretenen Anleger der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG Schadensersatz zugesprochen.
„Diese beiden Urteile haben Signalwirkung für viele Anleger der Opalenburg SafeInvest Fonds. Während eine außerordentliche Kündigung gegenüber der Fondsgesellschaft nur zum Ausscheiden aus der Gesellschaft und zur Ermittlung eines Auseinandersetzungsguthabens führt, wird der Anleger bei erfolgreicher Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches grundsätzlich so gestellt, als hätte er die Beteiligung nicht abgeschlossen. Er hat dann u.a. Anspruch auf Rückzahlung sämtlicher von ihm auf die Beteiligung geleisteten Einzahlungen“, so der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses.
Die Rechtsanwälte empfehlen Anlegern der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG bzw. Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG, die sich von der Beteiligung lösen wollen, umgehend durch spezialisierte Rechtsanwälte Rechtsrat einzuholen.
Die dem BSZ® e.V. verbundenen Anlegerschutzkanzleien sind auf das Kapitalmarkt-, Bank- und Börsenrecht spezialisiert.
Die Rechtsanwälte vertreten in ganz Deutschland sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren. Im Fokus der anwaltlichen Tätigkeit stehen der präventive Anlegerschutz und Haftungsfragen des Kapitalmarktes. Viele dieser Kanzleien nehmen eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein.
• In vielen Fällen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Opalenburg kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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