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Pressemitteilung Mütterlobby Internationaler Frauentag 2017

08.03.201710:51 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Pressemitteilung Mütterlobby Internationaler Frauentag 2017

(openPR) Auch heute – knapp 100 Jahre nach der Einführung des Internationalen Frauentages – stehen wir Frauen auf und fordern: Mehr Schutz und Rechte für unsere Kinder und uns Mütter!

Während es in anderen Ländern zum guten Ton gehört, an diesem Tag jedem weiblichen Wesen eine Ehrung zu Teil kommen zu lassen, zeichnet sich in Deutschland ein ganz anderes Bild ab: Hier ist der Frauentag gänzlich vom Kalender und aus dem Bewusstsein der Menschen verschwunden.

Doch nicht nur das: In den letzten Jahren zeichnet sich ein immer erschreckenderes Bild ab. Die Rechte der Frauen werden immer weiter beschnitten – von Män-nern für Männer!

Seit 2013 gilt das veränderte Sorgerechtsgesetz für Väter, dass es nunmehr den Männern ermöglicht das gemeinsame Sorgerecht gegen den Willen der Frau – und mitunter auch entgegen den Interessen und dem Wohl des Kindes – auszuüben.
Doch damit nicht genug. Nun sollen die Kinder nach einer Trennung ähnlich wie der Hausrat hälftig aufge-teilt werden. Das sog. Wechselmodell soll das Resi-denzmodell ablösen.

Der Staat möchte nun frühere Fehler einräumen, indem er nun sämtliche Kinder- und Frauenrechte über Bord wirft – und den logischen Menschenverstand gleich mit!

Gewalt in der Beziehung? Physischer, psychischer oder gar sexueller Missbrauch an den Kindern? Nachgewiesen, bezeugt, schwarz auf weiß. Alles kein Grund, dem biologischen Vater nicht das gemeinsame Sorgerecht und neuerdings den „hälftigen Anteil“ am Kind zu übertragen.

Lebten die Kinder bereits jahrelang bei der Mutter und kümmerte sie sich allein um das Kind, steckte all ihre Zeit und Liebe in die Erziehung und Pflege des Kindes: Es reicht nicht! Auch ein jahrelang verschollener Mann darf sich nunmehr „Vater“ nennen und seinen Besitzanspruch am Kind und letzten Endes auch seine macht über seine Ex-Frau befriedigen.

Auch das in Artikel 6 Abs.4 GG niedergeschriebene Grundrecht jeder Frau und jeder Mutter auf den „Schutz und die Fürsorge der Gesellschaft“ ist in der Realität nichts wert!
Wir fordern daher:

• Einführung von Kinderrechten
• Wechselmodell nur bei Zustimmung beider Elternteile
• verbindliche Ausschlusskriterien für das Wechselmodell
• Definition der Begriffe Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung
• Ausschluss sämtlicher Rechte nach phy-sischem, psychischem und sexuellem Missbrauch des Kindes
• Kinderrechte vor Väterrechten
• Kontrollorgan über das Jugendamt
• bessere Ausbildung aller Verfahrensbe-teiligten und höhere Hürden zur Erlan-gung des Grades eben dieser
• öffentliche Sitzungen der Familien-rechtsverfahren
• Einführung eines Protokolls in Fami-lienrechtsverfahren
Wir leben in einem Täterstaat, der Opfer verun-glimpft und die Täter verschont.
In einem Staat, der Sexualstraftätern ungehindert ihre Opfer zuführt und in dem Kinder auch gegen ihren ausdrücklichen Willen zum Umgang gezwungen werden.

Darum lasst uns alle aufstehen und für die Rechte unserer Kinder und Kindeskinder kämpfen! Jede Stimme zählt!

Denn: Wo Unrecht zu Recht wird, wird
Widerstand zur Pflicht!

Unterstützen Sie auch die Petition:

Wir protestieren gegen das BGH Urteil zum Wechselmodell! Zu finden auf change.org
https://www.change.org/p/bundesregierung-wir-protestieren-gegen-bgh-urteil-zum-wechselmodell
In Zusammenarbeit mit der:


Gemeinsam stark für unsere Kinder!

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