(openPR) Alleinerziehende sind oftmals in einer schwierigen Lage: Arbeit, Kinder und Haushalt müssen allein bewältigt werden. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält. Alleinerziehende werden in dieser besonderen Lebenssituation durch den Unterhaltsvorschuss unterstützt.
Änderungen im Unterhaltsvorschuss ab Juli 2017
Der Unterhaltsvorschuss wird ab Juli 2017 bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt, die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird aufgehoben. Eigentlich sollte die Reform bereits zum ersten Januar in Kraft treten, jedoch konnten sich Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) und die Länder nicht über eine Finanzierung einigen.
Kinder bis unter 6 Jahren erhalten 152 Euro monatlich, ältere Kinder bis unter 12 Jahren erhalten 202 Euro monatlich – Teenager aber 12 Jahren kommen auf 268 pro Monat.
Das Portal http://wir-sind-alleinerziehend.de/ hat die wichtigsten Fakten und Änderungen für das neue Unterhaltsrecht und alle weiteren Änderungen für Alleinerziehende im Jahr 2017 auf einer neuen Seite zusammengefasst: http://wir-sind-alleinerziehend.de/unterhaltsvorschuss/












