Alleinerziehende sind oftmals in einer schwierigen Lage: Arbeit, Kinder und Haushalt müssen allein bewältigt werden. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält. Alleinerziehende werden in dieser besonderen Lebenssituation durch den Unterhaltsvorschuss unterstützt.
Änderungen im Unterhaltsvorschuss ab Juli 2017
Der Unterhaltsvorschuss wird ab Juli 2017 bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt, die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird aufgehoben. Eigen…
28.02.2017
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