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Stiftung Liebenau gedenkt der Opfer der Euthanasie

01.02.201715:27 UhrGesundheit & Medizin
Rund 100 Besucher nahmen an der Veranstaltung im Liebenauer Schloss teil.
Rund 100 Besucher nahmen an der Veranstaltung im Liebenauer Schloss teil.

(openPR) MECKENBEUREN-LIEBENAU – Jedes Jahr erinnert die Stiftung Liebenau zum Gedenktag am 27. Januar an die 501 Männer, Frauen und Kinder, die dort lebten und in den Jahren 1940 und 1941 im Zuge der Euthanasie ermordet wurden. Seit 1958 ist die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg für die Verfolgung der Täter zuständig. „Insgesamt wurde zu spät, zu milde und zu wenige verurteilt“, lautet das Resümee ihres Leiters Jens Rommel. In Liebenau sprach er über Chancen und Grenzen, aber auch über Versäumnisse im Zuge der juristischen Aufklärung.




Größter Gegner ist die Zeit

Ein fröhlich lachender Mann mit einem Akkordeon schaut von der Leinwand im Liebenauer Schloss. „Er wurde am 4. November 1940 nach Grafeneck gebracht und noch am selben Tag umgebracht. Ob die Täter gefasst wurden – wir wissen es nicht“, sagte Dr. Berthold Broll, Vorstand der Stiftung Liebenau, und begrüßte rund 100 Gäste im Liebenauer Schloss. Mit der jährlichen Gedenkfeier will die Stiftung Liebenau daran erinnern, was Menschen im Namen einer Ideologie ihren Mitmenschen angetan haben. Eine Sisyphusarbeit leiste die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen. „Dabei ist die Zeit ihr größter Gegner“, so Dr. Broll. Aber noch heute, mehr als 70 Jahre nach Kriegsende, würden Menschen in Liebenau nachfragen, ob ihre Angehörigen hier gelebt haben.


1,7 Millionen Karteikarten

Seit 1958 sammeln die Mitarbeiter der Zentralen Stelle weltweit ermittlungsrelevantes Material über nationalsozialistische Verbrechen und werten es aus. „Wir schauen in allen Archiven nach Puzzleteilen, um die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft vorzubereiten“, berichtete der Leitende Oberstaatsanwalt Jens Rommel. 1,7 Millionen Karteikarten mit mehr als 700 000 Namen befinden sich in den Schränken der Ludwigsburger Zentralkartei. Ein Sonderstrafrecht für NS-Täter gibt es nicht, das heißt, seit 1960 sind alle Taten außer Mord verjährt. Klassische Beweismittel sind nicht mehr vorhanden und es wird zunehmend schwieriger, den Beschuldigten die Taten nachzuweisen. „Zeugen können uns heute leider nicht mehr viel sagen.“ Insgesamt sei zu spät, zu milde und zu wenige verurteilt worden, so Rommels Resümee angesichts von rund 175 000 Beschuldigten und 7000 Verurteilungen.


Kein Grafeneck-Täter musste ins Gefängnis

Immer im Blick habe die Justiz, wer ein echtes Interesse an einer Tat habe. „Das waren nur wenige“, sagte Rommel. „Es stellt sich aber die Frage, was mit allen anderen ist. Sind sie Mörder oder Gehilfen?“ Als Gehilfen wurden beispielsweise auch die Männer eingestuft, die in den Gasmordanstalten entschieden, wer ins Gas ging und wer nicht. „Von den acht Angeklagten im Grafeneck-Prozess musste keiner ins Gefängnis“, berichtete der Leitende Oberstaatsanwalt. Zur Erinnerung: Im Rahmen der T4-Aktion wurden innerhalb von 20 Monaten mehr als 70 000 Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung in sechs Anstalten durch Giftgas getötet.


Persönliche Betroffenheit bis heute

Zeit nahm sich der Leitende Oberstaatsanwalt im Anschluss für Fragen aus dem Publikum. Einige zeugten von persönlicher Betroffenheit, hatten sie doch Verwandte, die mutmaßlich Opfer geworden sind. Es gebe wenig Hoffnung, heute noch Zeugen zu befragen, sagte Rommel. „Aber wenn, sie einen Namen haben, gibt es die Chance, in Ludwigsburg etwas zu finden.“ Dr. Berthold Broll wies darauf hin, dass auch in die Liebenauer Akten aus dieser Zeit Einsicht genommen werden kann. Auch der Mann mit dem Akkordeon hat einen Namen. Er hieß Josef Landthaler und wurde 42 Jahre alt. Zum Abschied erinnerte Broll an die gesellschaftliche Aufgabe, sich für die Zukunft einzusetzen: „Wir laden Sie dazu ein, mit wachem Geist hinaus zu gehen.“
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