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VW-Skandal: Warum man der Rückrufaktion nicht folgen sollte

01.02.201713:12 UhrTourismus, Auto & Verkehr

(openPR) Bereits mehrere Landgerichte haben betroffenen VW-Kunden ein Rückgaberecht zugesprochen – die Rückrufaktion könnte diese Ansprüche aber gefährden.

Auch in Deutschland ist die Zahl der Kunden des VW-Konzerns groß, deren Fahrzeuge erhöhte Stickoxid- bzw. neuerdings auch CO2-Werte aufweisen. Viele dieser Autobesitzer haben so weit das Vertrauen in VW verloren, dass sie ihr Fahrzeug am liebsten zurückgeben würden.

Inzwischen haben mehrere Landgerichte entschieden, dass betroffene Kunden gegenüber dem Händler ein Rückgaberecht haben. Zuletzt hat das Landgericht Hildesheim entschieden, dass auch eine Rückgabe an den Hersteller möglich ist. Die Kunden erhalten in diesem Fall ihren Kaufpreis zurück – abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.

Die Teilnahme an der Rückrufaktion könnte dieses Recht jedoch gefährden, da der Hersteller in diesem Fall ja den vorhandenen Mangel nachgebessert hat. Entsteht durch den Rückruf aber ein neuer Mangel – z.B. eine reduzierte Leistung – wird es schwer, den Zusammenhang mit dem Rückruf nachzuweisen. Ob eine Rückgabe nach dem durchgeführten Update noch möglich ist, ist zwar noch nicht abschließend geklärt, Kunden, die ihr Fahrzeug zurückgeben wollen, sollten dieses Risiko aber nicht eingehen.

Aktuelle Urteile sowie eine Liste der vom Abgasskandal betroffenen Modelle von VW, Audi, Skoda und Seat finden sich hier: http://rechtecheck.de/vw-abgasskandal/

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