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VW Abgasskandal – Schadensersatzansprüche vor Eintritt der Verjährung geltend machen.

18.09.201814:45 UhrTourismus, Auto & Verkehr
Bild: VW Abgasskandal – Schadensersatzansprüche vor Eintritt der Verjährung geltend machen.
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(openPR) VW Abgasskandal – Schadensersatzansprüche vor Eintritt der Verjährung geltend machen.

Die Chancen, Schadensersatzansprüche gegen Volkswagen durchzusetzen, stehen ausgesprochen gut. Die geschädigten Verbraucher müssen allerdings handeln, denn viele Ansprüche gegen VW verjähren zum 31. Dezember 2018.



Mehr als zwei Millionen Fahrzeuge sind alleine in Deutschland vom VW-Abgasskandal betroffen. Bei den meisten dieser Fahrzeuge mit dem als „Schummel-Diesel“ bekannt gewordenen Motor EA 189 wurde inzwischen ein Software-Update aufgespielt. „Viele Verbraucher sind offenbar der Meinung,dass keine weiteren Ansprüche mehr gegen VW geltend gemacht werden können, wenn das Software-Update bereits aufgespielt wurde. Das ist ein Irrtum!“, stellt der hier berichtende BSZ e.V. Vertrauensanwalt fest.

• Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags können noch bis zum Jahresende geltend gemacht werden. Nach dem 31.12.2018 sind diese Ansprüche allerdings verjährt.

„Viele Verbraucher haben bisher darauf verzichtet, ihre Ansprüche geltend zu machen. Das spielt VW natürlich in die Karten. Beim Autobauer dürfte man froh sein, wenn die Ansprüche zum Jahresende verjähren. Denn dann wären Volkswagen und die Konzerntöchter Audi, Seat und Skoda recht glimpflich davongekommen, und nur wenige Verbraucher müsste der Konzern für die Abgasmanipulationen tatsächlich entschädigen“, so der Rechtsanwalt.

Insofern dürfte die VW-Taktik, öffentlichkeitswirksame Urteile durch Oberlandesgerichte zu vermeiden, und sich stattdessen lieber außergerichtlich „im stillen Kämmerlein“ zu vergleichen, aufgegangen sein. So geht fast unter, dass immer mehr Gerichte in den manipulierten Fahrzeugen eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Verbraucher und VW damit in der Haftung sehen.

Schadensersatzklagen gegen VW haben somit gute Aussichten auf Erfolg.

Voraussetzung ist aber, dass die geschädigten Verbraucher die Initiative ergreifen und ihre Ansprüche bis Jahresende auch geltend machen. Ansonsten gehen sie leer aus. Sofern eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, wird die individuelle Geltendmachung zudem schneller und direkt für den Einzelfall zum Recht führen als der Anschluss an Sammelverfahren.“, so der Rechtsanwalt.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte erläutern Ihnen gern, was Sie unternehmen müssen, damit Sie am Ende nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.

Wie sich vom Abgas-Skandal betroffene Autokäufer vor der drohenden Verjährung ihrer Ansprüche schützen können, ist hier zu lesen.

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Treten Sie der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal bei. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte erläutern Ihnen gern, was Sie unternehmen müssen, damit Sie am Ende nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.

Wenn Sie zu den geschädigten Fahrzeug-Besitzern gehören, bieten die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal eine kostenfreie Erstberatung an.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für betroffene Autobesitzer Verjährung, Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.

Betroffene Fahrzeugbesitzer können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen und von qualifizierten BSZ e.V. Vertrauensanwälte ihre Rechte prüfen und wahrnehmen lassen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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