openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Abgasskandal: Zwangsstillegungen vermeidbar. Schadenersatzansprüche sind auch nach Update durchsetzbar.

09.05.201808:21 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Bremen/Stuttgart, 08.05.2018 Im Abgasskandal kommt neuer Ärger auf Kunden des VW-Konzerns zu. Wie das Handelsblatt und die Bild-Zeitung übereinstimmend berichten, droht tausenden Fahrern im Zusammenhang mit der Diesel-Rückrufaktion des VW-Konzerns die zwangsweise Stilllegung ihres Fahrzeugs. Die nächste Rückrufaktion dieser Art steht Fahrern eines Audi mit einem V6 3.0 Liter Euro 6 TDI bevor. Zwangsstillegungen und Nachteile bei Rückrufaktionen sind vermeidbar. Allerdings müssen Kunden aktiv die richtige Strategie verfolgen.



Dieselfahrer, die sich bisher aufgrund der großen technischen Risiken einem Software-Update verweigert haben, drohte das Kraftfahrtbundesamt bereits in der Vergangenheit regelmäßig mit der Betriebsuntersagung, also der effektiven Stilllegung des betroffenen „Schummel-Diesels“. Das Kraftfahrtbundesamt kann die Stilllegung aber nicht selbst anordnen. Darüber entscheidet die jeweils zuständige örtliche Kfz-Zulassungsstelle. „Nach unseren Erfahrungen hat sich hier noch keine einheitliche Linie bei der Handhabung dieser Fälle durchgesetzt. Durch rechtzeitige Kommunikation mit der Zulassungsstelle kann viel Ärger vermieden werden. Wer zum Beispiel Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal verfolgt, kann unseres Erachtens die Umrüstung berechtigt verweigern. Ein eventuell eingeleitetes Stilllegungsverfahren wäre dann nach unserer Auffassung auszusetzen. Sollte das Fahrzeug dennoch stillgelegt werden, können dagegen Rechtsmittel eingelegt werden.“ sagt Fachanwalt Murken-Flato von HAHN Rechtsanwälte.

Aus technischen Gründen rät HAHN Rechtsanwälte grundsätzlich vom Software-Update der Abgasanlage ab, da Motorschäden zu befürchten sind. „Wir können aber nachvollziehen, dass viele Verbraucher Ärger mit den Behörden vermeiden wollen. Wer an einer solchen Rückrufaktion teilnimmt bzw. teilnehmen muss, sollte dies jedenfalls nicht widerspruchslos tun. Die freiwillige Teilnahme an einer Rückrufaktion kann unter Umständen die Durchsetzbarkeit von Gewährleistungsansprüchen wegen der Mangelhaftigkeit des Diesels gegenüber dem Verkäufer/Händler des Fahrzeugs erschweren.“ erörtert Fachanwalt Murken-Flato. Nicht erschwert vom Abgas-Update wird hingegen die Durchsetzbarkeit von Schadenersatzansprüchen gegen den Hersteller des Motors, z.B. VW oder Audi, wegen der Täuschung über die Schummel-Software. Zu eben diesem Schadenersatz wurde der VW-Konzern bereits in hunderten Fällen bundesweit verurteilt.
Die nächste Rückrufaktion im Zusammenhang mit dem Dieselskandal steht Audi-Fahrern bevor. Bei der Überprüfung der Audi 3.0 l Euro 6, Modelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5, Q7, durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wurden unzulässige Abschalteinrichtungen nachgewiesen. Dies hatte das KBA bereits am 23. Januar dieses Jahres verlautbaren lassen.
HAHN Rechtsanwälte stellt allen Interessierten Handlungsempfehlungen und kostenlose Musterschreiben zur Verfügung, die bereits von einem Rückruf betroffen sind oder bei denen demnächst ein Rückruf ihres Fahrzeugs droht.

Mehr Hintergrundinformationen zum Thema:
https://wertverlust-diesel.de/abgasskandal-zwangsstillegungen-koennen-vermieden-schadenersatzansprueche-update-durchsetzbar

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1003288
 832

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Abgasskandal: Zwangsstillegungen vermeidbar. Schadenersatzansprüche sind auch nach Update durchsetzbar.“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Hahn Rechtsanwälte PartG mbB

Haspa zur Rückabwicklung von Darlehensvertrag vom 30.05.2011 verurteilt
Haspa zur Rückabwicklung von Darlehensvertrag vom 30.05.2011 verurteilt
Hamburg, 26.09.2018: Die Meldungen über positive Urteile gegen die Hamburger Sparkasse AG reißen nicht ab. Erneut hat das Landgericht Hamburg die Haspa zur Rückabwicklung eines neueren Darlehensvertrages verurteilt. Vorliegend ging es um ein Immobiliardarlehen vom 26./30. Mai 2011 über 50.000,00 Euro. Das Landgericht Hamburg entschied mit Urteil vom 24. August 2018 – 307 O 163/17 –, dass die klagenden Verbraucher ihre Willenserklärungen zum Abschluss des Darlehensvertrages wirksam widerrufen hätten. Die Widerrufsfrist habe bei Ausübung des Wi…
Dieselfahrer sollen Nachrüstung mitbezahlen
Dieselfahrer sollen Nachrüstung mitbezahlen
Bremen, 25.09.2018: Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will offenbar Dieselfahrer an möglichen Nachrüstungskosten mit bis zu 600 Euro beteiligen. Den Rest sollen die Hersteller zahlen. Das berichtet das „Handelsblatt“. Staatliche Zuschüsse soll es nicht geben. Insgesamt kostet die Hardware-Nachrüstung eines Dieselfahrzeugs etwa 3000 Euro. Die Maßnahme verspricht, die Abgaswerte der Autos deutlich zu verbessern. Scheuers Plan: Nur solche Autos, bei denen die Umrüstung technisch sinnvoll sei, sollen umgerüstet werden. Das betreffe la…

Das könnte Sie auch interessieren:

VW Abgasskandal – Unzulässige Abschalteinrichtung nach Software-Update
VW Abgasskandal – Unzulässige Abschalteinrichtung nach Software-Update
Es ist eigentlich nicht zu glauben: Auch nach dem Software-Update sollen die vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge weiterhin eine unzulässige Abschalteinrichtung verwenden. Das geht zumindest aus einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 31. Juli 2019 hervor (Az.: 7 O 166/18). Bei der Abschalteinrichtung handelt es sich um ein sog. Thermofenster. …
OLG Hamburg – Käufer hat im Abgasskandal Anspruch auf neuen VW Tiguan
OLG Hamburg – Käufer hat im Abgasskandal Anspruch auf neuen VW Tiguan
Im Abgasskandal hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg mit Urteil vom 15. Juli entschieden, dass der geschädigte Käufer eines VW Tiguan Anspruch auf die Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs hat (Az.: 4 U 97/17). „Die Rechtsprechung ist im Abgasskandal eindeutig zu Gunsten der Verbraucher gekippt. Auch die Oberlandesgerichte Koblenz und …
Bild: Landgericht Offenburg: VW muss Käufer eines VW Touran Schadensersatz zahlenBild: Landgericht Offenburg: VW muss Käufer eines VW Touran Schadensersatz zahlen
Landgericht Offenburg: VW muss Käufer eines VW Touran Schadensersatz zahlen
Urteil gegen VW im Abgasskandal – Software-Update steht Schadensersatzanspruch nicht entgegen München, 09.11.2018. Für den Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Käufer eines VW Touran Diesel konnte CLLB Rechtsanwälte Schadensersatz durchsetzen. Das Landgericht Offenburg hat mit Urteil vom 19. Oktober 2018 entschieden, dass VW das Fahrzeug zurücknehmen …
Bild: Mit myRight gegen VW klagenBild: Mit myRight gegen VW klagen
Mit myRight gegen VW klagen
… ein Software Update durchführen haben lassen, kann man dennoch von der Klage profitieren. Immerhin hat sich der Großkonzern VW des Betrugs schuldig gemacht. Hier legen Schadenersatzansprüche vor. Die Anmeldefrist für die Teilnahme an der Sammelklage endet am 30. Juni 2017. Die Einreichung der Sammelklage durch die Verbraucherplattform myRight ist nach …
Fiat-Abgasskandal • Aufklärung für Verbraucher
Fiat-Abgasskandal • Aufklärung für Verbraucher
… um ein Vielfaches. Nunmehr erhärtet sich der Verdacht, dass in zahlreichen Motorenmodellen von Fiat unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut worden sind. Es bestehen Schadenersatzansprüche - erstes Urteil zugunsten Geschädigter Besitzer manipulierter Pkw oder Wohnmobile können rechtliche Ansprüche gegen Händler und Hersteller geltend machen. Hier kommen …
Dieselskandal: Rückruf für Audi A6 mit Biturbo-Diesel
Dieselskandal: Rückruf für Audi A6 mit Biturbo-Diesel
… Dieselfahrer gegen die Rückruf-Maßnahme entscheiden. Im Weiteren geht es für Fahrer der Schummelfahrzeuge darum, ihren entstandenen Schaden auszugleichen. Hier kommen Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche aber auch der Widerruf des privaten Autokredits ins Spiel. Da nicht jede juristische Option für jeden Autofahrer die passende ist, setzt HAHN …
Trotz Software-Update: LG Hamburg verurteilt Händler zur Lieferung eines Neuwagens
Trotz Software-Update: LG Hamburg verurteilt Händler zur Lieferung eines Neuwagens
Wieder ein Erfolg für vom Abgasskandal geschädigte Autokäufer: Das Landgericht Hamburg verurteile einen VW-Händler dazu, einen vom Abgasskandal betroffenen VW Tiguan zurückzunehmen und durch einen Neuwagen zu ersetzen (Urteil vom 7. März 2018, Az.: 329 O 105/17). „Was das Urteil noch bemerkenswerter macht, ist, dass der Händler einen Neuwagen liefern …
Bild: Abgasmanipulationen: Schadensersatzansprüche gegenüber VW geltend machen.Bild: Abgasmanipulationen: Schadensersatzansprüche gegenüber VW geltend machen.
Abgasmanipulationen: Schadensersatzansprüche gegenüber VW geltend machen.
BGH entscheidet erst 2019 über Klage im Abgasskandal – dies abzuwarten bedeutet für viele Geschädigte die Verjährung ihrer Ansprüche. Eine Klage in Sachen VW-Abgasskandal hat es bis vor den Bundesgerichtshof geschafft. Der BGH verhandelt die Klage unter dem Aktenzeichen VIII ZR 78/18 aber erst am 09.01.2019. „Auf dieses Urteil sollten Verbraucher nicht …
Bild: Abgasskandal OLG Köln: Installation eines Software-Updates steht Rückabwicklung des Kaufvertrags nicht im WegBild: Abgasskandal OLG Köln: Installation eines Software-Updates steht Rückabwicklung des Kaufvertrags nicht im Weg
Abgasskandal OLG Köln: Installation eines Software-Updates steht Rückabwicklung des Kaufvertrags nicht im Weg
Händler muss beweisen können, dass das Update keine nachteiligen Auswirkungen auf den Motor hat München, 05.04.2018 - Händler und Autohersteller können sich bei Klagen im Abgasskandal nicht darauf zurückziehen, dass bereits ein Software-Update aufgespielt wurde und der Autokäufer deshalb keine Ansprüche mehr habe. Denn mit Beschluss vom 27.03.2018 hat …
Rückruf für Modelle der Mercedes S-Klasse im Abgasskandal
Rückruf für Modelle der Mercedes S-Klasse im Abgasskandal
Kraftfahrt-Bundesamt ordnet verpflichtenden Rückruf an – Schadenersatzansprüche gegen Daimler München, 30.09.2020. Daimler muss im Abgasskandal auch Mercedes-Modelle der S-Klasse in die Werkstatt beordern. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte bei den Deselfahrzeuge der Oberklasse eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung des Emissionskontrollsystems …
Sie lesen gerade: Abgasskandal: Zwangsstillegungen vermeidbar. Schadenersatzansprüche sind auch nach Update durchsetzbar.