(openPR) Nach aktuellen Mitteilungen habe die Staatsanwaltschaft bei einem der Prospektverantwortlichen der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West Beweissicherungsmaßnahmen durchgeführt. Die Staatsanwaltschaft kann derartige Maßnahmen nur durchführen, wenn zumindestens ein Anfangsverdacht vorliegt. Die bereist von verschiedenen Publikationen geäußerten Verdachtsmomente auf eine strafbares Handeln bei der WBG haben sich daher durch die jetzige staatsanwaltschaftliche Durchsuchung erhärtet.
Weiter wird zwischenzeitlich vermutet, daß Bilanzbeschönigungen unter Beteiligung von 2 Gesellschaften aus der Schweiz stattgefunden haben. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, daß die schweizerischen Unternehmungen an diesen Handlungen durch Scheinverträge oder fehlerhafte Verträge beteiligt waren, so können auch diese Unternehmungen mit in die Haftung geraten. Dies wiederum könnte den Kreis der Personen/Unternehmen, gegen welche Anleger Ansprüche anmelden können, erweitern. Anleger profitieren letzendlich von dieser Entwicklung. Wird sich die Annahme einer Verbindung zur Schweiz erhärten, so wird sich die Gruppe der Regreßpflichtigen zu Gunsten der Anleger erhöhen.
Der Prüfungskomplex rund um die Verantwortlichen bei der WBG Leipzig West wird damit umfangreicher. Betroffene Anleger der WBG sollten daher nicht nur Ihre Ansprüche im Rahmen der Insolvenz anmelden. Eine auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts spezialisierte Kanzlei wird hier Anlegerinterssen bündeln können. Je größer die Anzahl der durch eine bevollmächtigte Kanzlei vertretenen Anleger ist, desto mehr Informationen fließen dort zusammen.
weitere Informationen zum Anlegerschutz können auf unserer Sonderseite im Internet http://www.meine-anlegerrechte.de abgerufen werden oder direkt unter:
M A A C K, Rechtsanwälte
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