(openPR) Seit dem 1. Januar 2017 gilt in Nordrhein-Westfalen eine Rauchwarnmelder-Pflicht für alle Wohngebäude. Diese schreibt vor, dass Vermieter und Eigentümer alle Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure mit geeigneten Rauchwarnmeldern auszustatten haben. Doch dies ist nicht die einzige Änderung, die sich im neuen Jahr ergeben hat.
„Trotz der langen Übergangsfrist ist noch längst nicht jeder Eigentümer der Verpflichtung nachgekommen“, sagt Sascha Kuczil-Gutsche vom Erftstädter Brandschutz Service Gutsche. „Kurz vor Weihnachten erhielten wir täglich neue Anfragen von Vermietern, die ihre Wohnungen noch schnell vor Ende der Frist nachrüsten wollten. Aber Rauchwarnmelder anbringen, während die Familie unterm Weihnachtsbaum Geschenke auspackt, das konnten wir auch niemandem zumuten.“
Mit Kontrollen haben Eigentümer nun nicht zu rechnen und Kuczil-Gutsche warnt eindringlich vor möglichen Dieben, die mit diesem Vorwand an der Haustür stehen, um sich Zugang zur Wohnung zu verschaffen. Dennoch rät er säumigen Vermietern und Eigentümern zu schnellem Handeln: „Sollte es zu einem Brand mit Personenschaden kommen, wird es nicht nur die Versicherung interessieren, ob Rauchwarnmelder fachmännisch installiert waren. Dann wird es auch ein Fall für den Staatsanwalt.“ Mietern rät er daher, dem Vermieter schriftlich eine Frist zu setzen.
Ähnliches gilt übrigens auch für Arbeitnehmer mit Home-Office-Arbeitsplatz, denn seit dem 02.12.2016 unterliegen auch sogenannte Telearbeitsplätze der Arbeitsstättenverordnung. Diese sieht eine Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber vor, in der festgestellt wird, ob die Ausstattung mit Rauchwarnmelder, Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Kasten notwendig ist.
Für den Erftstädter Brandschutz Service Gutsche bedeutet das auch 2017 viel Arbeit: „Neben den Rauchwarnmeldern bieten wir ja noch Brandschutzunterweisungen für Unternehmen an. Und auch Feuerlöscher müssen regelmäßig gewartet werden. Für uns gibt es auch im neuen Jahr genug zu tun.“







