(openPR) Osnabrück, 1. April 2013, Elektro Gartmann - das inhabergeführte Osnabrücker Familienunternehmen in dritter Generation – informiert seine Kunden über die Rauchmelderpflicht in Niedersachen für private und Neubauwohnungen.
Die meisten Brandopfer – 70 % – verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, sondern der Rauch. 95 % der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung! Rauchwarnmelder haben sich hier als vorbeugender Brandschutz bewährt. In Niedersachsen verabschiedete der Landtag im März 2012 die neue Niedersächsische Bauordnung. Damit wird als 10. Bundesland auch in Niedersachsen die Rauchmelderpflicht für private Wohnungen eingeführt. Für Neubauwohnungen gilt mit Inkrafttreten der Bauordnung das Gesetz ab 01.11.2012.
„Die Einbaupflicht betrifft Neu- und Umbauten seit dem 1.11.2012“, erklärt Axel Gartmann, Geschäftsführer der Elektro Gartmann GmbH & Co. KG. „Bei bestehenden Wohnungen gilt die Pflicht bereits seit dem 13.4.2012 - hier wurde allerdings eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2015 eingeräumt. Mindestens ein Rauchwarnmelder ist in Schlafräumen, Kinderzimmer und Fluren, die als Rettungswege dienen, einzubauen. Verantwortlich für den Einbau der Rauchwarnmelder ist grundsätzlich der Eigentümer, für die Betriebsbereitschaft verantwortlich ist der Besitzer (bei Mietwohnungen der Mieter)“, fügt Gartmann hinzu.
Um einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten, sollte jeder Raum in der Wohnung bzw. im Haus mit einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden - ausgenommen Räume, in denen viel Staub, Rauch oder Wasserdampf (z. B. in Küche und Bad) entsteht. Für diese Anwendungen existieren jedoch spezielle Lösungen, wie z. B. Wärmemelder, Rauchmelder mit Stummschalter oder für Gasaustritt in Küche und Keller entsprechende Gasmelder.
„Neben dem Gerätekauf bieten wir unseren Kunden auch die Möglichkeit, die Rauchwarnmelder per Mietkauf inkl. Wartung zu erwerben“, erläutert Gartmann.
Rauchwarnmelder, die von Elektro Gartmann verbaut werden, erfüllen die in der DIN EN 14604 festgelegten Mindestleistungsmerkmale. Rauchwarnmelder, die nach dieser Norm geprüft sind, erfüllen die Mindestanforderungen. Rauchwarnmelder, die nicht mindestens diese
Anforderungen erfüllen, sind nicht normkonform und dürfen nicht mit einem CE-Zeichen unter
Bezug auf diese Norm versehen werden.
In der DIN EN 14604 sind u. a. folgende Mindestleistungsmerkmale festgelegt:
• Der Alarmton beträgt mindestens 85 dB(A).
• Mindestens 30 Tage bevor die Batterie ausgetauscht werden muss, ertönt ein wiederkehrendes Warnsignal.
• Ein Testknopf zur Funktionsüberprüfung des Melders ist vorhanden.
• Der Rauch kann von allen Seiten gleich gut in die Rauchmesskammer eindringen.
• Schutz gegen Eindringen von Schmutz und Insekten durch Einlassöffnungen in die Rauchkammer.







