(openPR) Rauchwarnmelder mit Qualitätsanspruch
Rauchwarnmelder (Heimrauchmelder) sind batteriebetriebene Einzelgeräte, die auf Rauch ansprechen und so frühzeitig auf einen Brand aufmerksam machen. Die Rauchmelder sind unter der Raumdecke, möglichst in Raummitte anzubringen und regelmäßig nach Angaben des Herstellers zu warten. Beim Kauf der Geräte sollte darauf geachtet werden, dass sie das GS- und CE-Zeichen tragen und von einer anerkannten Stelle – wie der VdS Schadenverhütung - geprüft und gekennzeichnet wurden.
Ab wann ist die Montage Pflicht in Hessen ?
Seit dem 21. Juni 2005 sind auch in Hessen Rauchwarnmelder in Wohnungsneubauten Pflicht.
Entsprechend einer Gesetzesänderung müssen in Schlafräumen, Kinderzimmern und in Fluren, die als Rettungswege für Aufenthaltsräume dienen, Rauchwarnmelder installiert werden. Bestehende Wohnungen müssen bis zum 31. Dezember 2014 nachgerüstet werden.
Welche Räume müssen ausgerüstet sein ?
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Wer trägt die Kosten der Anschaffung und der jährlichen Funktionsprüfung / Wartung ?
Im Grundsatz gilt, dass der Vermieter für die Einhaltung der Bauordnung zuständig und verantwortlich ist. Er muss also die Geräte installieren und ist auch berechtigt, dafür einen "Modernisierungszuschlag" zu erheben in Höhe von jährlich 11 Prozent der Anschaffungs- und Anbringungskosten. Außerdem kann er, eine entsprechende mietvertragliche Vereinbarung vorausgesetzt, die Kosten der "Wartung" als Betriebskosten in der jährlichen Nebenkostenabrechnung ansetzen.
Allerdings gibt es zu den wiederkehrenden Kosten des Betriebes auch die andere Auffassung, dass für die jährlich wiederkehrenden Kosten des Batterieverbrauches und der Funktionsprüfung nach § 2 Nr. 17 BetrKV eine Umlage als Sonstige Betriebskosten auf die Mieter möglich ist. Wir gestalten daher unsere Angebote entsprechend in getrennter Form (Anschaffungskosten + jährlich wiederkehrende Kosten)
Warum Hekatron-Rauchwarnmelder ?
Hekatron Rauchwarnmelder sind in Deutschland produzierte Qualitätsgeräte mit erheblichen Vorteilen gegenüber billigen Importgeräten
... Hekatron „Echtalarm-Garantie“ (damit Sie nicht von Fehlalarmen genervt werden)
... Hekatron-Geräte lassen sich auch in Küchen einsetzen
... Kontroll-LED stört nachts nicht, da der Dimmer in den Nachtstunden aktiv wird
... Manipulationssicherheit gegen das Entfernen der Stromquelle (Batterieentwendung)
... Funkvernetzbarkeit zur Sicherheit aller Hausbewohner, falls eine Wohnung aktuell nicht bewohnt wird oder der Wohnungsnutzer nicht auch den Alarm reagiert. Besonders wichtig für ältere oder behinderte Wohnungsnutzer
... Funktionsprognose für 1,5 Jahre. Damit kann weitgehend ausgeschlossen werden, dass die Batterie oder wichtige Gerätesensoren in den Wartungsintervallen ausfallen und bis zur nächsten Funktionsprüfung unbemerkt bleiben.
Qualität auch in der Funktionsprüfung durch faber-zaehlt Energiemessdienst.
Selbstverständlich verkaufen wir nicht nur, sondern entlasten Sie durch fachgerechte Montage, Finanzierung und Durchführung der notwendigen Wartungsarbeiten.