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GTÜ fordert einheitliche Rauchwarnmelderpflicht für alle Bundesländer

21.12.201011:14 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Jährlich rund 500 Brandtote in Deutschland; häufigste Ursache: Rauchvergiftung
• Installation von Rauchwarnmeldern in einigen Bundesländern noch immer nicht Pflicht
• Deutschland ist im internationalen Vergleich bei Brandschutzmaßnahmen Schlusslicht



Stuttgart, 21. Dezember 2010. In Deutschland sterben jedes Jahr rund 500 Menschen durch Wohnungsbrände, Tausende leiden unter Langzeitschäden. Tödlich ist in den meisten Fällen nicht das Feuer, sondern der Rauch, der von Flammen freigesetzte, giftige Stoffe enthält. Dennoch sind Eigentürmer und Vermieter bislang nicht in allen Bundesländern verpflichtet, Rauchwarnmelder zu installieren. Der Geschäftsführer der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH Rainer de Biasi fordert: „Eine einheitliche bundesweite Pflicht für Rauchwarnmelder ist längst überfällig.“

Laut der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ verunglücken 70 Prozent aller Brandopfer nachts, wenn die Möglichkeit ein Feuer zu bemerken deutlich geringer ist als tagsüber. Da der Geruchssinn während des Schlafs nicht aktiv ist, bemerken die Bewohner einen Brand meist erst zu spät oder gar nicht. Fehlende Rauchwarnmelder verschärfen diese Situation. Denn bislang besitzt nur jeder Dritte Haushalt einen Rauchwarnmelder.

In Bremen, Sachsen-Anhalt, Hessen, Thüringen, dem Saarland, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern müssen alle Neu- und Umbauten mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Hinsichtlich der Bestandsgebäude gibt es allerdings große Unterschiede. Einige Länder haben auch Regelungen für Bestandsbauten, jedoch mit unterschiedlichen Nachrüstungspflichten. In Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern endet diese Frist bereits Ende 2010. In Rheinland-Pfalz, Hessen, Bremen und Sachsen-Anhalt läuft die Nachrüstungspflicht Ende 2012, 2014 bzw. 2015 aus. „Die Regierungen in Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, NRW, Sachsen, Baden-Württemberg und Bayern tun sich jedoch mit der Einführung einer Rauchwarnmelderpflicht schwer“, erklärt de Biasi. „Der Druck von außen ist offenbar noch nicht groß genug, dass alle Entscheidungsträger entsprechenden Gesetzentwürfen zustimmen würden. Beispielsweise wehrt sich in Berlin die Bauverwaltung des Senats vehement gegen eine Rauchwarnmelderpflicht, da die Stadt selber noch rund 200.000 Wohnungen besitzt. Die Landtage in Bayern und Baden-Württemberg beraten bisweilen noch über die Einführung einer Rauchwarnmelderpflicht.“

Der internationale Vergleich zeigt, dass sich andere Länder rigoroser für den Brandschutz einsetzen. In Großbritannien und Norwegen sind Rauchwarnmelder bereits seit Anfang der 90er Jahre Pflicht. Weitere Länder mit gesetzlicher Rauchwarnmelderpflicht sind die USA, Kanada, Irland, Schweden und die Niederlanden, die mittlerweile eine Ausstattungsquote von 70 bis 90 Prozent vorweisen können. Studien in diesen Ländern haben ermittelt, dass die Zahl der Opfer, die in Bränden ums Leben kommen, um bis zu 50 Prozent zurückgegangen ist.

„Dabei ist die Installation von Rauchwarnmeldern nicht so teuer wie gedacht. Gute Rauchwarnmelder sind bereits ab 30 Euro zu erhalten. Wichtig sind beim Kauf die CE-Kennzeichnung und die Zertifizierung durch den Verband der Sachversicherer mit der Prüfnummer EN14606“, so de Biasi weiter. In der Regel werden Rauchwarnmelder an der Decke angebracht, wohin der Rauch zu erst steigt. In jeder Wohnung sollte vor allem im Flur sowie in Schlaf- und Kinderzimmern ein Rauchwarnmelder installiert werden. De Biasi ergänzt: „Zu überlegen ist auch die Installation von Rauchwarnmeldern in Hotels und Wohnheimen.“

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