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GTÜ warnt vor Installation von Solaranlagen ohne geprüfte Statik

17.03.201017:46 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Stuttgart, 17. März 2010. Laut einer Forsa-Umfrage zur Akzeptanz erneuerbarer Energien gibt es eine hohe gesellschaftliche Zustimmung zur regenerativen Energieerzeugung und zum Ausbau der Photovoltaik. Solaranlagen sind für Immobilienbesitzer aber auch als Geldanlage beliebt, da sie eine stabile hohe Rendite gewährleisten und dank dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 20 Jahre lang für jede ins Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde eine Vergütung garantieren. Bei der Installation der Solaranlage lauern allerdings kostspielige Gefahren, weil sie oft ohne die notwendigen bautechnischen Unterlagen und deren statischen Berechnungen angebracht werden. So wurde vor Kurzem die Turnhalle einer Berliner Grundschule gesperrt: Die Solaranlage war auf der Grundlage falscher Statikunterlagen installiert worden und drohte nun, das Dach zum Einsturz zu bringen.



„Seit dem 1. Januar 2007 sind in Berlin bautechnische Unterlagen auch bei Neubauten nicht mehr archivierungspflichtig und werden in die Verantwortung des Bauherrn gelegt“, sagt Rainer de Biasi, Geschäftsführer der GTÜ, Gesellschaft für Technische Überwachung mbH. In Hamburg ist die Bauaufsichtsbehörde seit Februar 2006 nicht mehr für die Archivierung von Baugenehmigungen, Bauvorlagen, statischen Berechnungen, bautechnischen Nachweisen, Prüf- und Überwachungsberichten zuständig. Andere Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern stellen die Archivierung den Bauaufsichtsbehörden frei. De Biasi stellt fest: „Die Aufgabe der Archivierung von Bauunterlagen in den staatlichen Archiven der Bauämter ist aus unserer Sicht nicht nur eine technische Erfordernis zur Qualitätssicherung, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur öffentlichen Sicherheit. Zudem empfiehlt sich eine bundesweit einheitliche Regelung.“

Bei Umbauarbeiten, Abriss oder der Durchführung von Brandsicherheitsschauen können Planer aufgrund der vernachlässigten Archivierung wichtiger Bauunterlagen oft nicht mehr von einer gesicherten Datengrundlage beispielsweise hinsichtlich des statisch-konstruktiven Gefüges ausgehen. Denn viele private Bauherren sind sich ihrer Verpflichtung zur Archivierung gar nicht bewusst. Gehen Unterlagen verloren, so kann das den Bauherrn in Berlin bis zu 500.000 Euro Strafe kosten. Erforderlich wären dann zudem umfangreiche und teure Bauzustandsuntersuchungen. Auch bei öffentlichen Gebäuden werden solche Kosten gerne zu Lasten der Qualität und Sicherheit eingespart. Die Archivierung bautechnischer Unterlagen in staatlichen Archiven spielt nicht nur bei Umbauten und Installationsarbeiten von Solaranlagen eine Rolle, sondern ebenfalls bei Veräußerungen. Die Unterlagen bilden hier eine gesicherte Grundlage bei der Wertermittlung von Bewertungsgutachtern. Fehlen sie, so kann sich eine Preisminderung beim Verkauf abzeichnen, da ein Umbau ohne vorhandene Bauakten teurer würde.

„Neben der Beachtung der Bauunterlagen empfehlen wir bei der Verankerung von Solaranlagen zusätzlich die Statik der Dächer neu zu berechnen“, so de Biasi. „Statische Prüfungen ermöglichen eine verbindliche Aussage, ob Gebäude und Dach das Gewicht einer Photovoltaikanlage dauerhaft tragen.“ Im Rahmen der Baubegleitenden Qualitätsüberwachung setzt die GTÜ öffentlich bestellte und vereidigte sowie qualifizierte Sachverständige ein, die bei Umbauarbeiten die notwendigen statischen Prüfungen durchführen.

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