(openPR) Das Thema "Rauchwarnmelder" ist seit einigen Monaten ein vieldiskutierter Bereich, der vor allem für Unternehmen der Wohnungswirtschaft an großer Bedeutung gewonnen hat.
Das Auferlegen der Pflicht, Rauchwarnmelder in die Wohnräume zu integrieren, hat die Wohnungsbaugesellschaften in den betroffenen Bundesländern in Zugzwang gesetzt, diese Anweisungen der Landesbauordnungen im Rahmen der vorgegebenen zeitlichen Vorgaben zu verwirklichen. Das ist nicht nur eine sehr große organisatorische Herausforderung; auch der wirtschaftliche Aspekt ist bei einer Anzahl von 1 bis 5 Rauchmeldern pro Wohneinheit (1 x Flur + je 1 x pro Schlafraum) mal der Anzahl der verwalteten Wohneinheiten nicht eben aus der Portokasse zu bewältigen.
Der Gesetzgeber verbietet die Umlegung der Rauchwarnmelderkosten auf den Mieter und schreibt eine jährliche Wartung mit Sichtprüfung vor. Lediglich die Wartungskosten dürfen als Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden. Leider gibt es schon jetzt einige Unternehmen am Markt, die sich um diese gesetzliche Vorgabe nicht scheren und den Wohnungsbauunternehmen Komplettlösungen anbieten, bei denen die Rauchwarnmelder praktisch "verschenkt" werden, dafür aber die Wartungskosten unverhältnismäßig überteuert sind, womit dann auch der Rauchwarnmelder bezahlt wäre und somit die kompletten Kosten auf den Mieter umgelegt werden können. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Mieterschutzvereinigungen diesem unverschämten Treiben ein schnelles Ende mit der juristischen Harke bereiten.
Eine viel interessantere Variante der Rauchwarnmelderpflichterfüllung stellt sich durch den Erwerb von Rauchwarnmeldern von Qualitätsherstellern dar, die Ihre Geräte mit zusätzlicher Elektronik ausstatten um die Wartung und Funktionsgewährleistung über einen langen Zeitraum hin garantieren zu können. Somit bewegen sich die Wartungskosten in relativ geringem Rahmen und die Anschaffungskosten verteilen sich mindestens auf den Zeitraum der Herstellergewährleistung.
Ein hervorragendes Beispiel für Produkte dieser Art (unseres Wissens das zur Zeit einzige am Markt) ist der Rauchwarnmelder "First Alert", der von der GfSW mbH vertrieben wird. Dieser Rauchwarnmelder erfüllt alle Anforderungen der Wohnungswirtschaft und wird mit einer Garantie von 10 Jahren auf Rauchwarnmelder und Batterie angeboten. Im Rahmen von kompletten Leistungspaketen übernimmt oder organisiert die GfSW mbH die Beschaffung, Montage und Wartung der Melder. Diese Umsetzungsform der Rauchwarnmelderpflicht ermöglicht den Unternehmen der Wohnungswirtschaft, die Kosten für längere Zeiträume absehen und kalkulieren zu können. Böse Überraschungen durch Rückrufaktionen oder häufige Sonderwartungen (Batteriewechsel, Funktionsstörung, Komplettausfall) sind weder im Interesse des Mieters noch des Vermieters.
Produktinfo: http://www.gfsw.net/cms/index.php/rauchwarnmelder/rauchwarnmelder/firstalert.html
Weitere Informationen unter http://www.gfsw.net
GfSW mbH
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Die Gesellschaft für Sicheres Wohnen mbH wurde in Herrsching am Ammersee gegründet. In ihr vereinigen sich das Wissen von jahrzehntelanger Erfahrung im Bereich Haustechnik und Brandschutz.











