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Vergleich beendet Rechtsstreit – MHF-Montagetechnik ist rechtskonform & funktioniert technisch einwandfrei

16.06.201016:40 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) In jüngster Zeit erhielt Pyrexx Anfragen von Kunden, die auf eine Pressemitteilung der VdS Schadenverhütung GmbH in Köln vom 04.05.2010 bezüglich eines inzwischen beendeten Rechtsstreites vor dem Landgericht Berlin aufmerksam gemacht wurden und dazu Rückfragen an uns gerichtet haben. Die Pyrexx GmbH stellt folgendes richtig:



Um welchen Rechtsstreit geht es bei der Pressemitteilung der VdS?
In einer Pressemitteilung vom 04.05.2010 berichtete die VdS Schadenverhütung GmbH aus Köln unter der Überschrift „Vergleich beendet Rechtsstreit – VdS-Prüfsiegel darf nicht unrechtmäßig verwendet werden“ über einen per Vergleich beendeten Rechtsstreit der Pyrexx GmbH gegen die VdS Schadenverhütung GmbH vor dem Landgericht Berlin. Zum Hintergrund: Pyrexx kaufte in den Jahren 2005 bis 2007 Rauchwarnmelder bei einem fremden Hersteller. Im Auftrag dieses Herstellers will die VdS die Rauchwarnmelder auf Einhaltung der DIN EN 14604 geprüft haben. Seitens des Herstellers wurde noch vor unserem Ankauf auf den Rauchwarnmeldern neben dem CE-Zeichen (gesetzlich) auch das VdS-Logo (privat) aufgedruckt. Bei diesen Rauchwarnmeldern haben wir die mitgelieferten Schrauben und Dübel zur Anbringung an der Decke durch unser eigenes Universalbefestigungsmittel verbessert. Dies erschien sinnvoll, um bei verschiedensten Montageszenarien bzw. bei diversen Deckenbeschaffenheiten ein stets optimales und einheitliches Montageergebnis zu erreichen. Die VdS hatte von dem Einsatz unseres verbesserten Montagemittels über einen längeren Zeitraum keine Einwände oder Bedenken vorgebracht. Erst im Herbst 2008 ereilte uns eine Abmahnug der VdS mit der erstmals der Standpunkt vertreten wurde, dass es sich bei dem Montagemittel um eine zertifizierungsrelevante Veränderung des betreffenden Produktes handeln würde und daher eine komplette Neu- bzw. eine Nachzertifizierung (die rund 30.000,00 € gekostet hätte) angezeigt sei.

Welche Maßnahmen hat Pyrexx ergriffen, um die strikte Einhaltung der DIN EN 14604 zu gewährleisten?

Um Rechtssicherheit herzustellen, hat die Pyrexx GmbH bezüglich der zuvor beschriebenen Verbesserungen beim Rauchwarnmelder-Befestigungs-Mittel ein umfangreiches Gutachten eines anerkannten Prüflabors (KRIWAN) eingeholt. Bei diesem Gutachter handelt es sich um einen staatlich notifizierten Zertifizierer, der vollumfänglich dazu berechtigt ist, dass sog. CE-Kennzeichen zu vergeben und deshalb auf der Grundlage des § 11 des Bauproduktegesetzes der VdS Schadenverhütung GmbH rechtlich absolut gleichgestellt ist. Dieses Gutachten kam entgegen der VdS zu dem Ergebnis, dass die o.g. „Veränderung“ keine Neuzertifizierung gemäß der DIN EN 14604 erforderlich macht. Zusätzlich hat sich die Pyrexx GmbH auch mit einem weiteren Gutachten des TÜV Nord Zert in Essen abgesichert. Der TÜV bestätigte Pyrexx, dass es keine technischen Bedenken gegen die Anwendung unseres Befestigungsmittels gibt.

Hat Pyrexx irgendwelche technischen Anforderungen nicht eingehalten? Nein, Pyrexx hat sämtliche technischen Anforderungen der DIN EN 14604 eingehalten. Die VdS Schadenverhütung GmbH machte in dem Prozess markenrechtliche Ansprüche in Bezug auf ihr eigenes Logo geltend, d. h. Pyrexx sollte das markenrechtlich geschützte und rein private Logo der VdS auf den von uns angekauften Rauchwarnmeldern entfernen, obwohl wir dies dort a) nicht angebracht und b) die Einhaltung aller technischen Normen gewährleisten konnten.

Hat die VdS Recht bekommen?
Nein, wir haben uns vielmehr verglichen und insofern gibt es kein Urteil, welches die Rechtsauffassung einer Partei explizit bestätigt. Ob die VdS aus ihrem bloßen Markenrecht heraus verhindern kann, dass ein Käufer von Rauchwarnmeldern technische Verbesserungen am bloßen Befestigungsmittel eines Rauchwarnmelders vornehmen darf, wurde in diesem Rechtsstreit nicht zugunsten der VdS entschieden. Das Gericht erteilte vielmehr einen rechtlichen Hinweis, wonach es Argumente für beide Parteien gäbe und der Rechtsstreit deshalb als offen bezeichnet werden müsse.

Wie ist der Rechtsstreit ausgegangen?
Ob die Verbesserung des Befestigungsmittels eine Neuzertifizierung eines bereits geprüften Rauchwarnmelders erforderlich macht und ob hier Markenrechte verletzt worden sind oder nicht, wurde nicht geklärt. Im Rahmen eines vor Gericht geschlossenen Vergleiches haben wir uns damit einverstanden erklärt, die wenigen, noch in unseren Beständen verbauten Melder aus den Jahren 2007 und früher auszutauschen oder zumindest das VdS-Logo unkenntlich zu machen. Dies fällt uns ganz besonders leicht, weil wir bereits seit Jahren keinen einzigen Rauchwarnmelder eines fremden Herstellers mehr eingekauft hatten, der mit einem VdS Logo versehen ist. Stattdessen vertraut die Pyrexx GmbH heute auf den Qualitätsrauchwarnmelder PX-1, der von unserer Tochtergesellschaft PX Technologies GmbH hergestellt wird. Bei diesem Rauchwarnmelder ist das Befestigungsmittel in den Rauchwarnmelder integriert und selbstverständlich ebenfalls umfassend geprüft worden sowie durch das staatlich notifizierte Testzentrum KRIWAN gemäß DIN EN 14604 mit dem EU Konformitätszertifikat zertifiziert worden. Zusätzlich hat der TÜV NORD ZERT diesem Produkt (PX-1) ein Qualitätsgütesiegel verliehen, welches belegt, dass dieser Rauchwarnmelder den härtesten denkbaren Qualitätsmaßstäben gerecht wird.

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