(openPR) Vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Saarbrücken beginnt am 29.11.2016 der Prozess gegen den 54-jährigen Geschäftsführer eines saarbrücker Gastronomiebetriebes aus dem Saar-Pfalz-Kreis.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Umsatzsteuer- und Lohnsteuerhinterziehung sowie Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in insgesamt 133 Fällen vor. Der Gesamtschaden soll sich auf rund 300.000 Euro belaufen.
Der Verteidiger des Geschäftsführers, Rechtsanwalt Christoph Clanget, kündigte eine Erkläung seines Mandanten zu den ihm gegenüber erhobenen Vorwürfen an.
Das Gericht hat insgesamt zwei Hauptverhandlungstage bestimmt. Die Fortsetzung der Hauptverhandlung findet am 05.12.2016 statt.
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Christoph Clanget ist Rechtsanwalt in Saarbrücken und als Strafverteidiger
im allgemeinen Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht im südwestdeutschen
Raum tätig. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Strafrecht und gehört seit 2011 dem Vorstand des Deutschen Strafverteidiger e. V. an.
Seit September 2015 ist RA Clanget auch Vorstandsmitglied und Pressesprecher des Saarländischen AnwaltVereins (SAV). Er ist Mitautor verschiedener Fachbücher sowie regelmäßiger Verfasser von Fachaufsätzen und Anmerkungen.
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.11.2017 – 1 StR 204/17
Der gewerbsmäßige, gewaltsame oder bandenmäßige Schmuggel ist neben der Steuerhinterziehung eine der Straftaten, die direkt in der Abgabenordnung (AO) geregelt sind. Der Schmuggel in § 373 Absatz I AO sieht als Grundfall vor, dass mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft …
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Der Prozessauftakt findet am 11. Dezember 2018 vor dem Amtsgericht Landstuhl statt.
… öffentlichen Interesse - zu einer umfänglichen Aufklärung und Rehabilitierung der mutmaßlich zahlreichen kindlichen Opfer kommt.
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Wird …
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Hierbei wurde ein grundsätzliches Strafmaß festgelegt. Im Allgemeinen kann man hierzu zusammenfassend sagen, dass bei einem Steuerschaden bis zu einer Höhe von EUR 50.000,00 eine Geldstrafe verhängt wird. …
Zur Straftat der Steuerhinterziehung gehört nicht nur eine fehlerhafte Steuererklärung, sondern auch ein daraus resultierender Steuervorteil. Das hat der Bundesgerichtshof aktuell klargestellt.
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