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Selbstanzeige im Steuerrecht

02.12.202410:09 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Selbstanzeige im Steuerrecht

(openPR) Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung kann vor hohen Strafen schützen

Steuerhinterziehung wird konsequent bestraft. Wer es versäumt hat, dem Finanzamt steuerpflichtige Einnahmen zu melden, muss mit Sanktionen rechnen. Geldbußen oder auch Haftstrafen können die Folge sein. Wer sich davor schützen möchte, kann immer noch eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung stellen, um straffrei auszugehen.

Die nationalen und internationalen Finanzbehörden haben Steuerhinterziehung den Kampf angesagt und die Zeiten als die Schweiz, Österreich oder Liechtenstein noch als Steueroasen galten, in denen Schwarzgeld sicher vor dem heimischen Fiskus verborgen werden konnte, sind schon seit ein paar Jahren vorbei. Inzwischen kooperieren die Staaten, um Steuerhinterziehung aufzudecken. Zu einem scharfen Schwert hat sich dabei der Automatische Informationsaustausch von Finanzdaten (AIA) entwickelt, an dem 2024 erstmals 111 Länder teilnahmen. Dabei werden umfangreiche Daten von Konten im Ausland, wie u.a. Kontostand, Einnahmen aus Kapitalerträgen oder Erlöse aus Veräußerungsgeschäften mit Aktien, Anleihen und anderen Wertpapieren an die deutschen Finanzbehörden übermittelt. Wurden die Einnahmen nicht korrekt versteuert, bleibt das dem Finanzamt nicht mehr verborgen. Der Ankauf von Steuer-CDs und ähnlichen trägt darüber hinaus seinen Teil dazu bei, dass Steuerhinterziehung kaum noch verborgen werden kann.

Nachforderungen, Geldstrafen, Freiheitsstrafen

Wurden Einkünfte in Deutschland beim zuständigen Finanzamt nicht korrekt angegeben, muss der Steuerpflichtige nicht nur mit Nachforderungen rechnen. Darüber hinaus steht auch der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum. Geldstrafen und Freiheitsstrafen können bei Steuerhinterziehung drohen. Einen Ausweg aus dieser Situation kann nach wie vor die strafbefreiende Selbstanzeige bieten, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die u.a. im Steuerrecht berät und über große Erfahrung bei der Erstellung einer wirksamen Selbstanzeige verfügt.

Dass Steuerhinterziehung konsequent verfolgt wird, zeigt auch ein Blick in die Statistik des Bundesfinanzministeriums. Demnach wurden 9.837 Steuerstrafverfahren im Jahr 2022 rechtskräftig abgeschlossen. Dabei kam es in 5.968 Fällen zu einem Urteil oder Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung, berichtet das Handelsblatt online am 2. September 2024. Insgesamt haben die Gerichte dabei Freiheitsstrafen in einem Gesamtumfang von 1.616 Jahren ausgesprochen und Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 34,9 Millionen Euro verhängt.

Vorsatz bei Steuerstraftat

Für den Tatbestand der Steuerstraftat muss Vorsatz vorliegen, d.h. dem Finanzamt müssen bewusst steuerpflichtige Einnahmen verschwiegen oder falsche Angaben gemacht worden sein. Doch auch wenn nur Leichtfertigkeit und kein Vorsatz bestand, liegt immer noch eine Steuerhinterziehung vor, die als Steuerordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro bestraft werden kann.

Bei einer Steuerstraftat stehen deutlich höhere Geldstrafen oder Freiheitsstrafen im Raum. Schon ab einer Steuerhinterziehung in Höhe von 100.000 Euro kann eine Freiheitsstrafe ausgesprochen werden, die allerdings noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Ab einer Hinterziehungssumme in Höhe von einer Million Euro soll eine Bewährungsstrafe nicht mehr möglich sein.

Selbstanzeige muss Voraussetzungen erfüllen

Die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung kann nach wie vor den Weg in die Straffreiheit ebnen. Damit sie strafbefreiend wirken kann, muss sie allerdings verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Sie muss vor allem vollständig sein und die steuerrelevanten Vorgänge der letzten zehn Jahre beinhalten und sie muss rechtzeitig gestellt werden. Rechtzeitig bedeutet, dass die Steuerhinterziehung von den Behörden noch nicht entdeckt wurde. Ob von einer Entdeckung schon ausgegangen werden kann, wenn der Name des Steuerpflichtigen auf einer Steuer-CD auftaucht, steuerliche Ermittlungen bei einem Geschäftspartner durchgeführt werden oder das Finanzamt eine Außenprüfung angeordnet hat, ist rechtlich umstritten und sollte im Einzelfall geprüft werden.

Der Gesetzgeber hat die Hürden für eine strafbefreiende Selbstanzeige bewusst hoch gelegt. So können schon kleine Fehler in der Selbstanteige zu ihrer Unwirksamkeit führen. Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht und Steuerstrafrecht erfahrene Rechtsanwälte hinzugezogen werden, die die Kriterien für eine Selbstanzeige genau kennen und sie wirksam erstellen können. Auch wenn die Straffreiheit nicht mehr möglich sein sollte, kann eine Selbstanzeige immer noch strafmildernd wirken.

MTR Legal Rechtsanwälte verfügt über große Erfahrung im Steuerrecht und unterstützt Sie diskret bei der Erstellung einer rechtssicheren Selbstanzeige.

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