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Das Betriebsverfassungsgesetz muss sich ändern!

15.11.201618:32 UhrIT, New Media & Software

(openPR) Berlin, 15.11.2016 – Die Arbeitswelt wird immer flexibler - das hat das Betriebsverfassungsgesetz aber noch nicht gemerkt. Wahrend mit Homeoffice, Vertrauensarbeitsarbeitszeiten und- orten, die Mitarbeiter immer seltener im Buro sind, wird ihnen gleichzeitig die Mitbestimmung im Betrieb erschwert, wenn sie nicht vor Ort sind. Das ist einer digitalen Gesellschaft unwurdig.
Polyas setzt sich dafur ein, dass das Bundesbetriebsgesetz angepasst wird, um uberhaupt noch den Alltag der Unternehmen wiederzuspiegeln.
Wenn Mitarbeiter von Polyas auf Konferenzen und Messen Betriebsraten ihr Online- Wahlsystem vorstellen, gibt es eine Reaktion: Begeisterung. Die Betriebsrate wollen am liebsten schon heute die Option auf Online-Wahlen bei Betriebsratswahlen einfuhren. Die Vorteile sind eindeutig: weniger Aufwand fur die Wahlorganisation bei gleichzeitiger hoherer Wahlbeteligung. Außerdem ist es eine echte Alternative fur alle, die nicht klassisch Vollzeit arbeiten.
Doch eines lasst sie zuruckschrecken: die ungenaue Gesetzgebung und die Angst vor der Anfechtung mit der damit verbundenen Mehrarbeit.
Ein Dax30-Konzern hat den Anfang gemacht und trotz unklarer Gesetzeslage Online- Wahlen bei Betriebsratswahlen eingefuhrt – mit durchschlagenem Erfolg. Die Wahlbeteiligung stieg. Die Mitarbeiter waren begeistert von der Option und nutzten sie: 30% der Arbeitnehmer haben online gewahlt. Nur 1% haben Briefwahl genutzt.
Es wird deutlich: Die Unternehmen sind bereit. Die Mitarbeiter sind bereit. Nur das Gesetz ist veraltet und nicht auf die neuen Realitaten der Arbeitswelt ausgerichtet. Wir verlangen, dass im Betriebsverfassungsgesetz das Recht auf eine Online- Stimmabgabe verankert wird. Nur das ist zeitgemaß.
Mit dieser Forderung sind wir nicht alleine:

"Betriebsverfassung 4.0 – Onlinewahl ermoglichen!"

- dies ist der Titel der Fachpublikation des Rechtsanwalts und Fachanwalts fur
Arbeitsrecht, Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinruck sowie Prof. Dr. Gregor Thusing,
Direktor des Instituts fur Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit der Universitat
Bonn. Gemeinsam mit dem Personalvorstand der Beiersdorf AG haben sie eine Initiative
ins Leben gerufen, um Online-Wahlen fur Betriebsratswahlen zu ermoglichen.

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