openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Lebensversicherung: Geld zurück mit erfolgreichem Widerspruch

(openPR) Lebensversicherung: Geld zurück mit erfolgreichem Widerspruch

Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 nach dem Policenmodell abgeschlossen wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen auch heute noch widerrufen werden. Wer erfolgreich widerspricht, bekommt die eingezahlten Beiträge zuzüglich Zinsen zurück. Von Buttlar Rechtsanwälte erklärt, was vor einem Widerspruch zu beachten ist.



Abschluss nach dem Policenmodell

Nach dem Policenmodell kam ein Lebensversicherungsvertrag auch dann zustande, wenn das Versicherungsunternehmen dem Kunden die Verbraucherinformationen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht schon bei der Antragstellung übergab sondern erst zusammen mit der ausgestellten Police übersandte. Der Lebensversicherungsvertrag galt als wirksam abgeschlossen, wenn der Versicherungskunde nicht innerhalb von 30 Tagen widersprach. Das Policenmodell wurde zwischen Mitte 1994 und Ende 2007 praktiziert.

Fehlerhafte Widerspruchsbelehrung

Wenn die Widerspruchsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, beginnt die 30-tägige Widerspruchsfrist nicht zu laufen. Dann kann der Widerspruch auch heute noch erklärt werden. Der Bundesgerichtshof hat schon zahlreiche Widerspruchsbelehrungen, die von verschiedenen Versicherungsgesellschaften wie der Allianz, Ergo oder der Aachener Münchener verwendet worden sind, als nicht ordnungsgemäß beurteilt. Eine Widerspruchsbelehrung ist beispielsweise fehlerhaft, die nicht „drucktechnisch deutlich hervorgehoben“ ist. Ebenfalls fehlerhaft ist eine Belehrung, die nicht korrekt über den Beginn der Widerspruchsfrist informiert. Nach Recherchen der Verbraucherzentrale Hamburg sind mehr als 60 Prozent der Widerspruchsbelehrungen aus dem fraglichen Zeitraum fehlerhaft.

Beiträge plus Zinsen zurückholen

Wenn der Widerspruch wirksam erklärt wurde, hat der Versicherungskunde Anspruch auf Rückzahlung seiner bisher für die Lebensversicherung gezahlten Beiträge. Darüber hinaus kann der Versicherungskunde die Zinsen, die die Lebensversicherung mit seinen Beiträgen erwirtschaftet hat, als sogenannten Nutzungsersatz verlangen. Abschluss- und Verwaltungskosten sowie Ratenzahlungszuschläge muss die Versicherung dem Kunden ebenfalls vollständig erstatten. Anzurechnen ist dagegen der Versicherungsschutz, wie zum Beispiel der Risikoanteil der Prämie.

Wann lohnt sich ein Widerspruch?

Grundsätzlich gilt: Je jünger der Vertrag ist, desto eher lohnt sich der Widerspruch. So sind die Verträge aus den Jahren 2005 bis 2007 bei der Auszahlung nicht mehr steuerfrei. Außerdem liegt die Anfangsphase, in der die Abschluss- und Vertriebskosten abgezogen werden, noch nicht so lange zurück. Deshalb ist der aktuelle Rückkaufswert regelmäßig niedriger als die Summe der Prämien, selbst wenn man den Risikoschutz abzieht. Das gilt häufig auch bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden. In jedem Fall sollte vor einem Widerspruch aber geprüft werden, ob er sich wirtschaftlich lohnt.

Was leistet die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte für Sie?
Wir prüfen die Widerspruchsbelehrung – kostenfrei
Wir berechnen, ob sich der Widerspruch wirtschaftlich lohnt
Wir stellen eine Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung oder wir kalkulieren die Kosten sowohl einer außergerichtlichen als auch einer gerichtlichen Durchsetzung des Widerspruchs
Wir erklären für Sie den Widerspruch, führen den Schriftverkehr mit der Versicherung und verhandeln bei Bereitschaft der Versicherung über die Konditionen einer Rückabwicklung
Auf Ihren Wunsch hin führen wir die Klage auf Feststellung des wirksamen Widerspruchs bzw. auf Rückzahlung geleisteter Zahlungen durch

Ansprechpartner: RA Wolf von Buttlar

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 924619
 473

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Lebensversicherung: Geld zurück mit erfolgreichem Widerspruch“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von von-Buttlar-Rechtsanwälte

Autokartell: Besteht für Autobesitzer Handlungsbedarf?
Autokartell: Besteht für Autobesitzer Handlungsbedarf?
04.08.2017 - Der SPIEGEL berichtet in der Ausgabe vom 22.07.2017, dass sich die Autohersteller Volkswagen, Audi, Porsche, BMW und Daimler seit den Neunzigerjahren in geheimen Arbeitskreisen abgesprochen haben - über Technik, Kosten und Zulieferer. Das belege eine Art Selbstanzeige, die der VW-Konzern bei den Wettbewerbsbehörden eingereicht habe. Von Buttlar Rechtsanwälte erklärt, was betroffene Autobesitzer jetzt unternehmen können. Absprachen über Abgasreinigung Dem Bericht zufolge sollen sich die Konzerne unter anderem über die Technik zu…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung beim Widerspruch und Rückabwicklung von LebensversicherungenBild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung beim Widerspruch und Rückabwicklung von Lebensversicherungen
GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung beim Widerspruch und Rückabwicklung von Lebensversicherungen
GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrung beim Widerspruch und Rückabwicklung von Lebensversicherungen Häufig ist die Rückabwicklung einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung möglich. Dazu muss aber der Widerspruch der Police gegenüber dem Versicherer durchgesetzt werden. GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, …
Bild: Widerspruch von Lebensversicherungen und RentenversicherungenBild: Widerspruch von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen
Widerspruch von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen
Über Jahrzehnte galt die Lebensversicherung als wichtiger Baustein für die private Altersvorsorge. Fast in jedem Haushalt wurde auf eine Lebensversicherung vertraut. Dieses Bild hat sich zuletzt zunehmend gewandelt. Zwar lässt sich immer noch in vielen Haushalten eine Lebensversicherung finden, doch vielfach würden sich die Verbraucher gerne wieder von …
Bild: Lebensversicherung bringt weniger als erwartet – Widerspruch prüfenBild: Lebensversicherung bringt weniger als erwartet – Widerspruch prüfen
Lebensversicherung bringt weniger als erwartet – Widerspruch prüfen
Mit Zinsversprechen, Überschussbeteiligung und Steuervorteilen wurde vielen Verbrauchern der Abschluss einer Lebensversicherung als Altersvorsorge schmackhaft gemacht. Viel ist davon nicht geblieben. In vielen Fällen wird sich die Lebensversicherung als weniger lukrativ erweisen, als es die Versicherungsnehmer angenommen haben. Das liegt einerseits natürlich …
Bild: Lebensversicherung: Rückabwicklung durch Widerspruch häufig möglichBild: Lebensversicherung: Rückabwicklung durch Widerspruch häufig möglich
Lebensversicherung: Rückabwicklung durch Widerspruch häufig möglich
Der Widerruf bzw. Widerspruch einer Lebensversicherung erweist sich in der Regel als deutlich lukrativer als die Kündigung der Police. In vielen Fällen ist der Widerspruch auch heute noch möglich. GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Im Juni 2016 endete das ewige Widerrufsrechts …
Bild: Keine Verwirkung oder Verjährung beim Widerspruch von LebensversicherungenBild: Keine Verwirkung oder Verjährung beim Widerspruch von Lebensversicherungen
Keine Verwirkung oder Verjährung beim Widerspruch von Lebensversicherungen
Die Lebensversicherung war für viele Verbraucher ein wichtiger Baustein für die Altersvorsorge oder auch für Finanzierungen. Angesichts sinkender Erträge wachsen immer mehr Verbrauchern aufgrund der Ihnen jährlich mitgeteilten Entwicklung ihrer Lebensversicherung „graue Haare“. Sie möchten ihre Police rückabwickeln, aber der Widerspruch wird vom Versicherer …
Bild: Widerrufsjoker bei Lebensversicherungen - Achtung bei NachbelehrungenBild: Widerrufsjoker bei Lebensversicherungen - Achtung bei Nachbelehrungen
Widerrufsjoker bei Lebensversicherungen - Achtung bei Nachbelehrungen
Der Widerspruch einer Lebensversicherung kann sich für den Verbraucher lohnen. Um den Widerspruch zu vermeiden, sind einige Versicherer dazu übergegangen, Nachbelehrungen zu verschicken. GRP Rainer Rechtsanwälte erklärt: Grundsätzlich kann einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung auch Jahre nach Vertragsabschluss noch widersprochen werden, wenn …
Bild: Lebensversicherung widerrufen – Altersvorsorge aufbauen: Wie geht das?Bild: Lebensversicherung widerrufen – Altersvorsorge aufbauen: Wie geht das?
Lebensversicherung widerrufen – Altersvorsorge aufbauen: Wie geht das?
Eine Beratung durch die hier berichtende BSZ e.V. Vertrauenskanzlei klärt auf: Macht es wirklich noch Sinn, sein Geld in Lebensversicherungen zu stecken? Gleicht dieser „Sparprozess“ nicht vielmehr einem Weg in die Armut? Und warum verkaufen Lebensversicherer ihren Policenbestand? Wer sich dafür interessiert, seine Zukunft auf sichere Beine zu stellen, …
Bild: Lebensversicherung - Widerspruch bringt häufig mehr als die KündigungBild: Lebensversicherung - Widerspruch bringt häufig mehr als die Kündigung
Lebensversicherung - Widerspruch bringt häufig mehr als die Kündigung
Lebensversicherung - Widerspruch bringt häufig mehr als die Kündigung Wenn die Lebensversicherung nicht mehr ins Konzept passt oder zu wenig abwirft, kann über einen Widerspruch oder Widerruf nachgedacht werden. Das bringt meistens deutlich mehr Geld als die Kündigung. Viele Lebens- und Rentenversicherungen werden bereits vor Ende der Laufzeit wieder …
Bild: Rückabwicklung der Lebensversicherung mit dem WiderrufsjokerBild: Rückabwicklung der Lebensversicherung mit dem Widerrufsjoker
Rückabwicklung der Lebensversicherung mit dem Widerrufsjoker
… Niedrigzinsphase hat Lebens- oder Rentenversicherungen für viele Verbraucher uninteressant gemacht. Der Widerrufsjoker kann den Ausstieg aus der unrentablen Police ermöglichen.Lebensversicherungen galten lange Zeit als wichtiger Baustein der Altersvorsorge. Doch die andauernde Niedrigzinsphase hat ihre Spuren hinterlassen. Bei einigen Versicherungsunternehmen …
Bild: Widerruf auch bei bereits gekündigten Lebensversicherungen möglichBild: Widerruf auch bei bereits gekündigten Lebensversicherungen möglich
Widerruf auch bei bereits gekündigten Lebensversicherungen möglich
Viele Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen erleben nicht das Ende ihrer Laufzeit, da sie schon vor Ablauf gekündigt werden. Auch in diesen Fällen ist ggf. der nachträgliche Widerruf möglich. Der Widerspruch bzw. Widerruf einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung ist in der Regel dann möglich, wenn der Versicherungsnehmer nicht alle notwendigen …
Sie lesen gerade: Lebensversicherung: Geld zurück mit erfolgreichem Widerspruch