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Autokartell: Besteht für Autobesitzer Handlungsbedarf?

(openPR) 04.08.2017 - Der SPIEGEL berichtet in der Ausgabe vom 22.07.2017, dass sich die Autohersteller Volkswagen, Audi, Porsche, BMW und Daimler seit den Neunzigerjahren in geheimen Arbeitskreisen abgesprochen haben - über Technik, Kosten und Zulieferer. Das belege eine Art Selbstanzeige, die der VW-Konzern bei den Wettbewerbsbehörden eingereicht habe. Von Buttlar Rechtsanwälte erklärt, was betroffene Autobesitzer jetzt unternehmen können.



Absprachen über Abgasreinigung

Dem Bericht zufolge sollen sich die Konzerne unter anderem über die Technik zur Abgasreinigung ihrer Dieselfahrzeuge abgestimmt und damit die Basis für den Dieselskandal gelegt haben. Auf Treffen berieten sie darüber, wie groß die Tanks für AdBlue sein sollten - ein Harnstoffgemisch, mit dessen Hilfe Stickoxide in die harmlosen Bestandteile Wasser und Stickstoff aufgespalten werden. Größere Tanks wären teurer gewesen. Also verständigten sich die Autohersteller auf kleine Tanks. Die darin enthaltene Menge AdBlue reichte aber irgendwann nicht mehr aus, um die Abgase ausreichend zu reinigen.

Wer hat einen Schaden?

Autokäufer könnten geschädigt worden sein, weil sie Fahrzeuge gekauft haben, die womöglich auf einem schlechteren technischen Stand sind, als sie es sein könnten. Vor allem die Besitzer von Dieselfahrzeugen könnten einen Schaden erlitten haben: Womöglich haben sie für ein suboptimales Auto einen durch Kartellabsprachen überhöhten Preis gezahlt.

Für konkrete Aussagen zu einem Schaden durch das Autokartell ist es aber noch zu früh. Die EU-Kommission prüft die Vorgänge. Erst wenn aufgrund der Untersuchungen Kartellverstöße festgestellt werden, muss in einem weiteren Schritt geprüft werden, wie hoch der darauf beruhende Schaden ist. Dieser Schaden wird durch einen sachverständigen Wettbewerbsökonomen ermittelt.

Handlungsmöglichkeiten

Kartellvergehen sind keine Kavaliersdelikte. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist ratsam, um

• den relevanten Sachverhalt für die Prüfung von Schadensersatzansprüchen zu ermitteln,
• ggf. Geschädigten-Rechte im Kartellverfahren (bspw. auf Akteneinsicht) geltend zu machen und
• wenn der relevante Sachverhalt ermittelt ist, außergerichtliche Vergleichsgespräche mit den Autoherstellern vorzubereiten
• sowie die Verjährung evtl. Schadensersatzansprüche im Blick zu halten.

Wir bieten betroffenen Autobesitzern an,

• sie kostenfrei über bedeutsame Entwicklungen und
• die damit verbundenen rechtlichen Möglichkeiten zu informieren sowie
• deren Interessen zu bündeln.
• Für rechtsschutzversicherte Autobesitzer stellen wir zusätzlich eine kostenfreie Deckungsanfrage.

Über unsere Autokartell Watchlist informieren wir Sie gerne über die aktuellen Entwicklungen. Wir freuen uns über Ihre Anmeldung! (www.vonbuttlar.com)

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Wolf von Buttlar, Rechtsanwältin Christina Oberdorfer

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