(openPR) Nach einer Gesetzesänderung vom 01. Januar 2016 zur Struktur der Krankenhausversorgung können Krankenhäuser Zuschläge oder aber Abschläge erhalten, je nach Qualität ihrer Leistungen. Das heißt Krankenhäuser haben die Chance auf Zuschüsse, wenn bestimmte Qualitätsmerkmale erfüllt werden. Hierbei werden besondere Leistungen, wie z.B. die Beratung bei seltenen Erkrankungen finanziell besser vergütet. Zielsetzung dieser Gesetzesänderung ist die Schaffung eines Anreizes zur Verbesserung der Qualität der täglichen Arbeit im Krankenhaus.
Kriterien für die Vergabe der Zuschüsse sind Folgende:
1. Erreichbarkeit und Flächendeckung: Eine schnelle Versorgung der Patienten muss sichergestellt werden.
2. Hohe Versorgungsqualität: Es werden Mindestmengen für Behandlungen bestimmter Art festgelegt, die vom jeweiligen Krankenhaus jährlich zu erreichen sind.
3. Bessere Hygienestandards: Fördermittel für die Einstellung und Ausbildung von Hygienefachkräften werden zur Verfügung gestellt, um das Infektionsrisiko zu minimieren.
Aber auch im Falle von Mängeln sind Konsequenzen zu erwarten. Durch regelmäßige Kontrollen können Qualitätsmängel mit Abschlägen oder gar der Schließung sanktioniert werden. Denn das übergeordnete Ziel dieser Gesetzesänderung ist die Patientensicherheit.
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