(openPR) Eine Scheidung muss nicht Kampf bedeuten. Nach Ablauf einer einjährigen Trennungszeit stellt sich die Frage nach der Ehescheidung. In Ausnahmefällen und bei besonderen Härtevoraussetzungen ist eine Ehescheidung auch vor dem Ablauf eines Trennungsjahres möglich.
Im Regelfall wird eine Ehe aber erst geschieden, wenn sie gescheitert ist. Dies ist nach der gesetzlichen Definition des § 1565 BGB dann der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass sie wiederhergestellt wird.
Mit der Zustellung des Ehescheidungsantrages an den anderen Ehegatten endet die Ehezeit und die damit verbundenen wirtschaftlichen Verflechtungen. Der Tag der Zustellung des Ehescheidungsantrages bzw. der Monat sind die Berechnungsstichtage für den sogenannten Zugewinnausgleich (Vermögensverteilung) und den sogenannten Versorgungsausgleich (Rententeilung).
Das Gericht führt von Amts wegen, außer bei Kurzehen, deren Ehezeit unter drei Jahren liegt, einen Versorgungsausgleich durch.
Der Berechnungsstichtag, Zustellung des Ehescheidungsantrags, hat daher auch Bedeutung für die folgende Auseinandersetzung der Parteien. Diese beinhaltet regelmäßig die Auseinandersetzung des gemeinsamen Eigenheims, die Behandlung verschwendeten oder in Benachteiligungsabsicht weggeschafften Vermögens, die Erstellung einer Bilanz für Ihr Endvermögen und Anfangsvermögen, die Möglichkeiten der Stundung oder Ratenzahlung der Ausgleichsforderung.
Sowohl hinsichtlich des erwirtschafteten Zugewinns als auch hinsichtlich der Einkünfte des anderen Ehegatten existieren gegenseitige Auskunftspflichten. DieVerpflichtung zur Auskunft ermöglicht die Berechnung der wechselseitigen Forderungen. Die vorgenannten Positionen sind regelmäßig auch Gegenstand einer
Scheidungsfolgenvereinbarung. aus anwaltlicher Praxis ergibt sich eine steigende Zahl von unstreitigen Scheidungsverfahren. Diese werden auch durch Mediationsverfahren begünstigt.
Das Mediationsverfahren ist daher eine ernst zunehmende Alternative zum förmlichen Scheidungsverfahren.
Rechtsanwältin Vander-Phillip, Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin, Düsseldorf
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