(openPR) PriorMart – 2006-06-26: Recht zu haben genügt nicht, man muss es auch beweisen können. Diese Binsenweisheit kennt jeder, der schon einmal versucht hat, juristisch sein Recht durchzusetzen. Schon mancher Betrüger konnte vor Gericht nicht belangt werden, weil die Beweislage nicht ausreichte oder weil der Betrüger Gegenbeweise liefern konnte.
Dies gilt auch im Urheberrecht. Eine der Stärken des Urheberrechts erweist sich dabei gleichzeitig als seine Schwäche. Der Schutz für Urheber beginnt nämlich automatisch mit der Schaffung eines Werkes. Es ist kein Registereintrag erforderlich und es fallen auch keine Kosten an, ab Schöpfung kann sich der Urheber auf sein Recht berufen.
Dies ist jedoch nur theoretisch der Fall, denn in den meisten Fällen gibt es zum Zeitpunkt der Schöpfung keine objektiven Zeugen oder andere vor Gericht gültigen Beweise. Dieser Umstand erklärt, warum zwischen den Plagiarismusvorwürfen und den tatsächlich geklärten Plagiatsfällen ein so enormer Unterschied klafft. Nach einer Umfrage unter den Architekten der Kammer Brandenburg war jeder 4. Architekt bereits mindestens einmal Opfer von Plagiarismus. Nur 5% der betroffenen Architekten kamen jedoch auch zu ihrem Recht. Die regionale Architektenkammer, welche in Urheberkonflikten schlichtend eingreift, kam bisher nur in wenigen Ausnahmefällen zum Einsatz – ohne Beweis kein Fall.
Für andere Berufsgruppen wurden ähnliche Szenarien festgestellt. In einer aktuellen Studie der GKS mbH, Brandenburg wurden folgende Plagiarismus- und Aufklärungsquoten ermittelt: Designer 37% / 15%, Werbetexter 20% / 0%, Werbeagenturen 26% / 21%, Webdesigner 30% / 27% und Drehbuchautoren 37% / 8%. Am stärksten betroffen sind mit 37% die Designer und Drehbuchautoren. Gleichzeitig kamen hier nur 15% bzw. 8% der Betroffenen zu ihrem Recht.
Trotz eindeutiger Gesetzeslage werden nur äußerst selten Plagiarismusfälle geklärt, denn Plagiarismus ist ein Vorwurf, den man entweder beweisen können oder sein lassen sollte. Als Beweis sind 2 Tatsachen erforderlich: Erstens muss bewiesen werden, dass der vermutete Plagiator die Möglichkeit hatte, sich das Werk des anderen anzueignen. Und zweitens muss bewiesen werden, dass man selbst Urheber des Werkes ist und zwar mit einem nachweisbaren Schöpfungszeitpunkt vor dem des vermuteten Plagiators.
Letzteres wird durch den Service der PriorMart AG ermöglicht. Das Potsdamer Unternehmen bedient sich dabei eines Jahrzehnte alten und gerichtlich vielfach anerkannten Nachweises, der notariellen Hinterlegung. Wer ein Werk bei einem Notar hinterlegt, kann jederzeit durch eine notarielle Prioritätserklärung den Schöpfungszeitpunkt nachweisen. Diese notarielle Urkunde ist so beweiskräftig wie z.B. ein notarieller Grundstückkaufvertrag oder ein notarielles Testament – sogar international sind deutsche notarielle Urkunden bereits als Beweistück anerkannt worden.
Bislang wurde diese Beweismöglichkeit allerdings nur äußerst selten genutzt, denn es ist organisatorisch aufwendig und in Abhängigkeit vom Streitwert auch mit erheblichen Kosten verbunden, ein Werk bei einem Notar zu hinterlegen.
Mit PriorMart wird die notarielle Hinterlegung so einfach wie der Versand einer Email. Der Kunde loggt sich ein, lädt die Datei hoch, fertig – um alles weitere kümmert sich PriorMart. Doch damit ist es nicht genug. Während man bei einer üblichen notariellen Hinterlegung stets sofort die Hinterlegungsurkunde erhält und auch bezahlt, kann man die Urkunde bei PriorMart auch erst später anfordern, wenn man sie wirklich benötigt. Der Vorteil: Man spart über 50% der Kosten. So ist man in der Lage häufiger zu hinterlegen.
Optimaler Urheberschutz wird ermöglicht durch die PriorMart-Flatrate. Hier kann der Kunde so viele Werke hinterlegen wie er möchte und zahlt stets denselben niedrigen Monatspreis. Dadurch ist er in der Lage, nicht nur einige ausgewählte Werke sondern alle Werke in verschiedenen Entwicklungsstadien zu hinterlegen. Tatsache ist schließlich, dass heute noch niemand vorhersagen kann, wie das Urheberrecht in 20 Jahren aussehen wird und es weiß auch keiner, in welche Konflikte man eventuell einmal involviert ist. Entsprechend kann niemand heute versichern, welcher Beweis in der Zukunft tatsächlich benötigt wird. Es ist keineswegs selten, dass man im Ernstfall feststellt, das falsche Werk in einem falschen Entwicklungsstadium hinterlegt zu haben.
Dieses Risiko behebt PriorMart mit der Flatrate. Kunden wird empfohlen, an einem festen Tag der Woche alle bearbeiteten Werke hochzuladen und hinterlegen zu lassen. Im Ernstfall werden dann die hinterlegten Stadien des betroffenen Werkes gesichtet, am besten mit einem Anwalt, und für die passende Hinterlegung wird die notarielle Prioritätsurkunde angefordert. Der Anwalt entscheidet dann, ob z.B. der frühste Hinterlegungstermin im Entwicklungsstadium oder der Hinterlegungstermin des fertiggestellten Werkes oder aber der exakte Hinterlegungstermin eines Werkdetails benötigt wird. Der PriorMart-Kunde behält alle Optionen in der Hand.
Der Beweis des Schöpfungszeitpunktes ermöglicht nicht nur die Überführung von Plagiatoren. Er kann auch dazu dienen, unberechtigte Plagiatsvorwürfe zu entkräften. Wo bislang Wort gegen Wort stand, werden zukünftig Hinterlegungsdaten verglichen. Weniger Mißtrauen und bessere Zusammenarbeit sind die Folge.
In technischen Bereichen kann der Nachweis des Schöpfungszeitpunktes auch für weitere Rechten z.B. dem „Recht auf das Patent“ oder dem „Weiterbenutzungsrecht“ eingesetzt werden.
In Unternehmen oder Partnerschaften kann die regelmäßige Hinterlegung auch die Rechte des Unternehmens sichern. Das Unternehmen ist nicht mehr auf die Zeugenaussagen ehemaliger Mitarbeiter angewiesen und gleichzeitig können urheberrechtliche Streitigkeiten zwischen Mitarbeitern oder Partnern mit objektiven Beweisen geklärt werden.
Der PriorMart-Service stellt für alle kreativ tätigen Menschen eine nützliche und sinnvolle Absicherung der eigenen geistigen Leistung dar.
Die PriorMart AG ist ein Technologie-Unternehmen aus Potsdam, Germany. Die Gesellschaft wurde im Mai 2000 durch Peter Schilling, Frank Schilling und Jan Vogt gegründet und firmierte 5 Jahre lang unter dem Namen iCook.de AG. Die Firma widmet sich der Konzeptionierung und Realisierung internetbasierter Serviceleistungen und betrieb u.a. einen Onlineshop für internationale Spezialitäten sowie mehrere Special-Interest-Websites und -Portale. Nach einem Markenverkauf firmierte die Gesellschaft im August 2005 um in PriorMart AG und forciert seither die Entwicklung und Vermarktung des Onlinedienstes zur Verbesserung und Vereinfachung notarieller Hinterlegungen.
Vorstand der Gesellschaft ist Dipl.-Kfm. (Univ.) Peter Schilling.
Weitere Geschäftsbereiche der Gesellschaft sind die Implementierung Asterisk-basierter Telefonanlagen sowie die Realisierung von Terminal - Services für kleine und mittelständische Unternehmen.
Die PriorMart AG baut ein neues Rechenzentrum und Büro in Brandenburg a.d. Havel auf und nutzt z.Zt. die Kapazitäten und Sicherheitsvorkehrungen des Rechenzentrums 6 der Hetzner Online AG.
Die PriorMart AG sucht Mitarbeiter in Potsdam und Brandenburg a.d.H.
Peter Schilling
Tel. 0331-5839485













